Ministerium warnt vor Nachbau-Turboladern

Ministerium warnt vor Nachbau-Turboladern

Ungenehmigte Ersatzteile lassen die ABE erlöschen

Der Großhändler Motair beklagt, dass auf dem Ersatzteilmarkt für Turbolader immer mehr Nachbauten zu finden sind . Die Nachbauten werden als Austausch-Ersatzteile für originale Turbolader vertrieben, obwohl sie konstruktiv nicht identisch mit den Originalteilen sind. Das Bundesverkehrsministerium wurde von Motair um eine Stellungnahme gebeten, ob diese Ersatzteile zulässig sind. Das Ministerium teilte mit, dass beim Einbau von Nachbau-Turboladern ohne entsprechende Genehmigung davon auszugehen ist, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt.

„Werden nun […] Turbolader […] ausgetauscht, müssen diese Teile dem genehmigten Zustand (des Fahrzeugs) entsprechen. Werden in genehmigungsrelevanten Bereichen Teile verbaut, die nicht in der Genehmigung aufgeführt sind, liegt der genehmigte Zustand des Fahrzeugs nicht mehr vor, da von einer Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens auszugehen ist. Dies ist unabhängig davon, ob sich diese Teile in wesentlichen konstruktiven Merkmalen unterscheiden. Bei einem Verbau eines genehmigungsabweichenden Turboladers muss ein Nachweis entsprechend § 19 Abs. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung erbracht werden.“

Werkstätten, die Turbolader austauschen, sollten also sicherstellen, dass die Ware entweder von einem Originalteile-Zulieferer wie Garrett, Borg-Warner, IHI, MHI, Bosch Mahle Turbo Systems oder Continental beziehungsweise deren Distributoren stammt oder eine ABE für den entsprechenden Einsatzfall besitzt.

Motorschäden durch Billigteile möglich

Billigteile, Kopien oder auch unzureichend aufgearbeitete Turbolader können nicht nur Zulassungsprobleme aufwerfen, sondern auch für teure Folgeschäden sorgen. Neben einer verringerten Lebensdauer sind auch die Motorleistung sowie der Verbrauch oft nicht zufriedenstellend. Schlechte Fertigungstoleranzen führen zu Schäden oder zum Motornotlauf, die Leistung sinkt, Emissionen und Verbrauch steigen an. Die fehlerhafte Fertigung kann im schlimmsten Fall sogar zum Motorschaden führen.

Die Teile werden oft vom Kunden auch zur Reparatur mitgebracht. Motair warnt vor dem Einbau solcher Ware. Bei Fehlfunktion muss die Werkstatt den Nachweis führen, dass nicht die Einbauleistung, sondern das Bauteil das Problem verursacht. Dies ist immer mit Aufwand verbunden, wie viele Streitfälle vor Gericht zeigen.

 

Ministerium warnt vor Nachbau-TurboladernWarnung des Ministeriums vor Risiken mit Nachbau-Turboladern

Das Bundesverkehrsministerium warnt eindringlich vor den Gefahren von Nachbau-Turboladern. Ungenehmigte Ersatzteile, die nicht den Originalteilen entsprechen, können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt. Werkstätten müssen sicherstellen, dass die verwendeten Turbolader entweder von renommierten Originalteile-Zulieferern oder Distributoren stammen oder über eine ABE für den spezifischen Einsatzfall verfügen.

 

 

Genehmigungspflicht für Turbolader-Ersatzteile

Das Bundesverkehrsministerium betont, dass der Einbau von Nachbau-Turboladern ohne entsprechende Genehmigung die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs gefährdet. Es wird darauf hingewiesen, dass Teile, die nicht in der Genehmigung aufgeführt sind, den genehmigten Zustand des Fahrzeugs verändern und somit zu Zulassungsproblemen führen können. Im Falle eines Austauschs müssen Werkstätten nachweisen, dass die eingebauten Turbolader den vorgeschriebenen Standards entsprechen.

Qualitätsrisiken und Motorschäden durch Billigteile

Billigteile und unzureichend aufgearbeitete Turbolader können nicht nur zu Zulassungsproblemen führen, sondern auch schwerwiegende Motorschäden verursachen. Schlechte Fertigungstoleranzen können zu verringerten Lebensdauern, Leistungsverlusten und einem Anstieg von Emissionen und Verbrauch führen. Es wird darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Turbolader sogar zu einem Motorschaden führen können, was sowohl für Werkstätten als auch für Fahrzeughalter erhebliche Kosten verursacht.

Empfehlungen für Werkstätten beim Turbolader-Austausch

Werkstätten, die Turbolader austauschen, sollten sicherstellen, dass die verwendeten Teile entweder von bekannten Originalteile-Zulieferern stammen oder über eine ABE für den Einsatzfall verfügen. Der Einbau von nicht genehmigten Teilen kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, da im Falle von Fehlfunktionen nachgewiesen werden muss, dass nicht die Werkstattleistung, sondern das Bauteil das Problem verursacht hat.

Motair, ein renommierter Großhändler, warnt vor dem Einbau von Billigteilen und Nachbau-Turboladern. Bei der Verwendung solcher Ware ist nicht nur die Zulassung in Gefahr, sondern es können auch erhebliche Motorschäden entstehen. Die Werkstatt muss im Falle von Fehlfunktionen den aufwändigen Nachweis erbringen, dass nicht ihre Leistung, sondern das eingebaute Bauteil die Ursache des Problems ist.

Sicherheitsbewusster Umgang mit Turboladern unabdingbar

Angesichts der rechtlichen und technischen Risiken betont das Ministerium die Notwendigkeit eines sicherheitsbewussten Umgangs mit Turboladern. Die Wahl von hochwertigen Originalteilen oder genehmigten Ersatzteilen ist nicht nur entscheidend für die Zulassung, sondern auch für die Vermeidung von potenziell teuren Motorschäden und rechtlichen Auseinandersetzungen.

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