Ladesäulen: Das sollten Werkstätten beachten

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Auf der Tagung der Bundesfachgruppe „Freie Werkstätten“ wurde kürzlich vorgestellt, worauf Werkstätten bei der Installation achten sollten.
Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  • Klärung vorab: Soll die Ladesäule öffentlich oder nicht-öffentlich betrieben werden?
  • Bundesweite Förderung klären: Gefördert werden die Hardware und auch die Kosten für den Netzanschluss. Die Summen hängen von der Ladeleistung der Säule ab – zwischen 2.500 und 30.000 Euro werden gefördert. Der Netzanschluss wird mit bis zu 50.000 Euro gefördert.
  • Landesweite Förderung klären: Es gibt auch Unterstützung auf Landesebene. Die Bundesfachgruppe “Freie Werkstätten” rät, die finanziellen Nachteile aus dem Anforderungsprofil der Programme genau zu prüfen und den Fördersummen gegenüberzustellen.
  • Full-Service-Betrieber-Konzepte prüfen: Verschiedene Dienstleister übernehmen dabei z.B. die Kosten für Hardware, Installation, Service und Betrieb der Ladesäule. Das macht dann Sinn, wenn die Anbindung an einen Fahrstromanbieter geplant ist.
  • Verfügutung klären: Hier gibt es widersprüchliche Angaben. Das Eichrecht besagt, dass seit dem 1. April 2019 Ladesäulen, über die der „Kraftstoff“ verbrauchsabhängig abgerechnet wird, vollumfänglich eichrechtskonform sein müssen. Die PAngV hingegen widerspricht dem Eichrecht und sieht eine auf das Kilowatt genaue Abrechnung vor. Beide Vorgaben sind geltendes Gesetz – die zuständigen Behörden bestehen aber noch nicht auf die Umsetzung.
  • Kapazitäten des Hausanschlusses klären: Sollte dieser nicht ausreichen, können hier Kosten an der Verteilanlage anfallen, die die Ladesäule schnell unrentabel machen.
  • Inbetriebnahme: Eine Eigeninstallation durch den Betrieb ist nicht zulässig. Diese müsse durch einen nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) zugelassenen Netzbetreiber oder Elektroinstallationsbetrieb durchgeführt werden. Entsprechend qualifizierte Innungsbetriebe sind auf der Seite des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zu finden. Zudem muss die Ladeeinrichtung beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Mitarbeiter & Ausstattung:  Eine wichtige Voraussetzung ist natürlich auch  eine entsprechende Qualifikation Ihrer Mitarbeiter sowie eine entsprechende Ausstattung.

Quelle: Kfz-Betrieb

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