Coronavirus in Kfz-Betrieben: Update für Werkstatt-Inhaber

Coronavirus animiert

Noch vor wenigen Tagen war die aktuelle Situation nicht vorstellbar, nun aber hat die Corona-Pandemie ganz Deutschland fest im Griff und alle sollten/müssen sich der schwierigen Lage so gut es anpassen.

Das primäre Ziel ist es, die Epidemie einzudämmen und die Infektionskette zu unterbrechen, um die Infektionskurve abzuflachen und das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Hierfür gibt es einen kleinen Maßnahmenkatalog, der zwar keine Garantien bietet ­– bei Beachtung einiger Regeln aber durchaus dazu beitragen kann, die Arbeitsabläufe in Unternehmen aufrecht zu erhalten.

Am besten schützt man sich selbst und andere vor dem COVIT-19 Virus, indem man sich ähnlich wie beim Schutz vor Grippe-Viren verhält.

  1. Waschen Sie sich regelmäßig und ausreichend die Hände (mindestens 30 Sekunden)
  2. Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Einwegtaschentuch
  3. Versuchen Sie die Hände vom Gesicht und somit von den Schleimhäuten in Nase, Mund und Augen fernzuhalten
  4. Halten Sie Abstand zu Personen mit auffälligen Symptomen, wie Husten, Schnupfen oder Fieber und vermeiden Sie das Händeschütteln.

Neben den Unsicherheit, was die eigene Gesundheit und die der Mitarbeiter und Bekannten/Freunde angeht, stellt sich überdies für viele Werkstatt-Inhaber die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten.

Einige Werkstätten mussten den Betrieb bereits vollständig schließen, andere spüren in der Auftragslage die angespannte Situation.

Fazit

Was Sie jetzt als Werkstatt-Inhaber bzw. als Unternehmer tun können, haben wir Ihnen zusammengefasst:

Welche staatlichen Hilfen gibt es, wenn ich als Werkstatt in eine wirtschaftliche Schieflage wegen Corona komme?

Kurzfristig wurde in Deutschland ein Hilfsfond für Unternehmen in Höhe von 25 Milliarden Euro verabschiedet. Die einfachste Möglichkeit, ist auf das kurzfristig in Kraft getretene Kurzarbeitergeld zurückzugreifen. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den Voraussetzungen und der Möglichkeit der Beantragung: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Gilt das Kurzarbeitergeld auch für mich?

Für Selbstständige sieht die Lage schwieriger aus: Hier ist der Verdienstausfall als unternehmerisches Risiko zu werten und wird nicht abgedeckt. Da die Alger aber sehr dynamisch ist, kann sich diese Situation jederzeit wieder ändern. Informieren Sie sich im Zweifel also immer bei der Arbeitsagentur oder bei Ihrem Steuerberater.

Was passiert, wenn Mitarbeiter in Quarantäne gehen?

Wenn ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wird, müssen Sie die Lohnfortzahlung nicht tragen. Die Zahlungen übernimmt das zuständige Gesundheitsamt. Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Was passiert, wenn ich als Selbstständiger in Quarantäne geschickt werden?

Im Falle der Quarantäne erhalten auch Selbstständige die Zahlungen gemäß dem Infektionsschutzgesetzes. Dafür müssen Sie den Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen.

Was passiert, wenn Mitarbeiter krankgeschrieben werden?

Egal ob Grippe oder Corona – bei einer Krankschreibung eines Mitarbeiters gelten immer die gleichen Regelungen. Als Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern, wird die Lohnfortzahlung anteilig von der Krankenkasse übernommen.

Meine Mitarbeiter haben keine Kinderbetreuung? Was gilt jetzt rechtlich?

Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung die Aufgabe Ihrer Mitarbeiter. Sie sind verpflichtet, sich um eine Kinderbetreuung zu kümmern. Aktuell sind die Möglichkeiten aber begrenzt, d.h. viele Mitarbeiter sind auf flexible Regelungen angewiesen. Das kann von unbezahltem Urlaub, über Homeoffice oder Verlegung der Arbeitszeiten reichen. Ihre Mitarbeiter, werden es Ihnen danken, wenn Sie in dieser außerordentlichen Situation flexibel sind und eine für alle Beteiligten gangbare Alternative suchen.

Meine Mitarbeiter wollen den bereits eingereichten Urlaub verschieben. Muss ich zustimmen?

Wenn Ihr Mitarbeiter für die nächsten Tage/Woche Urlaub eingereicht hat und diesen auf Grund der aktuellen Situation nicht antreten kann, müssen Sie diesen nicht verschieben. Eine Verschiebung eines einmal genehmigten Urlaubs ist nur mit beidseitigem Einverständnis möglich.
Nachdem Sie vermutlich in den nächsten Tagen/Wochen weniger Geschäft erwarten, müssen Sie den Urlaub Ihrer Mitarbeiter nicht verschieben.

Darf ich meinen Mitarbeiter Zwangsurlaub erteilen, weil jetzt weniger los ist?

Grundsätzlich ist das nicht möglich, es sei denn „dringende betriebliche Belange“ verlangen diese Maßnahme. Im Fall des Falles müssten dann Gerichte entscheiden, ob Corona ein solcher wichtiger betrieblicher Belang ist. In Zeiten wie diesen empfiehlt es sich in jedem Fall, mit allen Mitarbeitern im Unternehmen an einem Strang zu ziehen und Lösungen zu entwickeln, die für alle akzeptabel sind.

Werkstatt-Stammtisch: Terminübersicht:
Newsletter Anmeldung

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Newsletter2Go zu laden.

Inhalt laden

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

Schnellnavigation

NEWSLETTER

Unser Newsletter wird Ihr Leben verändern – jetzt abonnieren!