Das Jahr ist noch jung – trotzdem sind Autofahrer und auch Werkstätten 2019 mit vielen gesetzlichen Änderungen konfrontiert. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
Diesel-Fahrverbote in einigen Städten
Auch Sie werden es sicherlich verfolgt haben: In vielen Städten Deutschlands tritt ein Diesel-Fahrverbot in Kraft – sicher auch nicht ohne Konsequenzen für die dort ansässigen Werkstätten.
In folgenden Städten ist mit Fahrverboten zu rechnen bzw. sind sie bereits in Kraft:
- Hamburg (seit Mai 2018)
- Stuttgart (Januar)
- Frankfurt (Februar)
- Köln / Bonn (April)
- Darmstadt (Juni)
- Essen / Gelsenkirchen (Juli)
- Berlin (ab Sommer)
- Mainz (September)
Typenklassen ändern sich
Die Typenklassen für rund 29.000 Automodelle wurden überarbeitet. Dies beeinflusst in erster Linie die Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags. Die Gewinner und Verlierer können Sie sich hier ansehen: https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/neue-typklassen-2019/
Grüne HU-Plakette abgelaufen
Zum 01.01.2019 ist die grüne HU-Plakette abgelaufen. Wer sein Auto noch mit grüner TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen fährt, sollte sich möglichst schnell auf den Weg zur Hauptuntersuchung (HU) machen.
Unser Tipp: Achten Sie doch bei der nächsten Reparatur mal auf die Plakette. Ihre Kunden werden es Ihnen danken, wenn Sie sie auf ihre abgelaufene Plakette aufmerksam machen!
Online-Zulassung für Neuwagen
Im Laufe des Jahres soll es möglich werden, Fahrzeuge online zulassen oder um- und abmelden zu können. Die entsprechende Verordnung legte das Bundesverkehrsministerium bereits vor. Jetzt bedarf es nur noch der Zustimmung des Bundesrats.
Unser Tipp: Machen Sie Ihre Kunden doch zum Beispiel bei der Fahrzeugannahme durch einen entsprechenden Aushang oder Flyer aufmerksam.
Schutz vor Falschbetankung durch Etiketten
Die EU schreibt ab 2019 einheitliche Kraftstoffbezeichnungen vor. Schon jetzt soll es in der EU entsprechende Etiketten mit einheitlichen Symbolen und Hinweisen auf Zapfpistolen und in den Tankdeckeln von Neufahrzeugen geben.
Ab Juli: Akustisches Warnsystem für Elektro- und Hybrid-Autos
Sie werden davon gehört haben: Elektroautos sind leise – so leise, dass Fussgänger und Radfahrer im Straßenverkehr häufig Probleme haben, sie wahrzunehmen. Aus diesem Grund müssen reine oder Hybridelektrofahrzeuge ab Juli diesen Jahres eine Ausrüstung mit akustischem Fahrzeugwarnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) verpflichtend vorweisen können. Beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h ertönt dann automatisch eine akustische Warnung.
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