EU-Abstimmung: Verbrenner-Verbot ab 2035

Das EU-Parlament hat abgestimmt: Der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor soll ab 2035 verboten werden.

Ein Schritt zum Verbrenner-Aus ist gemacht: Eine Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments in Straßburg hat am 8. Juni 2022 dafür gestimmt, dass ab 2035 Hersteller in der EU nur noch Autos und Transporter auf den Markt bringen dürfen, die keine klimaschädlichen Treibhausgase ausstoßen. Die Abgeordneten sprachen sich zudem dafür aus, dass keine klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffe angerechnet werden können. Mit den sogenannten eFuels könnte ein Verbrennungsmotor klimaneutral betrieben werden.

Der Grund für die Abstimmung: Etwa 20 Prozent der CO2-Emissionen in der EU entstehen im Straßenverkehr. Mit dem Gesetzentwurf sollen klimaschädliche Treibhausgasemissionen nach dem EU-Plan „Fit für 55“ bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent gesenkt werden. Ziel ist ein klimaneutrales Europa bis 2050.

Mitgliedsstaaten müssen Verbrenner-Aus zustimmen

Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss das Parlament noch mit den EU-Staaten verhandeln. Ende des Monats wollen die EU-Staaten sich zu dem Verbot von Neuwagen mit Verbrenner positionieren. Deutschland unterstützt den geplanten Ausstieg bis 2035. In Verhandlungen müssen Parlament und EU-Staaten anschließend eine gemeinsame Position erarbeiten.

Finden die Pläne des Europaparlaments Zustimmung, dürfen ab 2035 keine Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotor mehr neu zugelassen werden.

Ab 2035 werden in der EU keine neuen Pkw mehr zugelassen, die mit fossilem Diesel oder Benzin betrieben werden. Eine Ausnahme vom Verbot für Verbrennungsmotoren ist für Fahrzeuge mit E-Fuels vorgesehen. Die EU plant die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für Autos, die E-Fuels verwenden. Trotz des Verbots bleiben Ersatzteile für herkömmliche Verbrennungsmotoren weiterhin verfügbar. Gebrauchte Diesel- und Benzinfahrzeuge sowie der bestehende Fahrzeugbestand sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Die Bemühungen zur CO₂-Reduzierung beeinflussen zahlreiche Lebens- und Wirtschaftsbereiche, insbesondere den Verkehrssektor. In Deutschland wird die Förderung von E-Fahrzeugen intensiviert, um den Umstieg auf batterieelektrische und damit emissionsfreie Pkw voranzutreiben. Zusätzlich sind Mineralölunternehmen verpflichtet, jährlich mehr CO₂ einzusparen, indem sie emissionsarme Kraftstoffe auf den Markt bringen. Das Deutschland-Ticket für den Nahverkehr wird ebenfalls im Rahmen des Klimaschutzes optimiert. Trotz dieser Maßnahmen sieht die EU Handlungsbedarf und hat 2023 ein Gesetz beschlossen, das das Verbrenner-Verbot ab 2035 verschärft und das CO₂-Flottenziel für neu zugelassene Pkw erhöht.

Wann erfolgt das Verbot des CO₂-Ausstoßes bei Pkw?

Gemäß dem Gesetz zur Abschaffung von Verbrennungsmotoren sind Autohersteller dazu verpflichtet, den gesamten CO₂-Ausstoß ihrer innerhalb eines Jahres verkauften Pkw, sprich für die gesamte Flotte, schrittweise zu reduzieren. Bis 2030 soll der CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw im Vergleich zu 2021 um 55 Prozent sinken und bis 2035 auf null reduziert werden.

Es bleibt noch unklar, welche Auswirkungen die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für E-Fuels auf dieses Flottenziel hat. Dies liegt daran, dass E-Fuels, auch wenn sie mit erneuerbaren Energien hergestellt werden, bei der Verbrennung CO₂ verursachen. Allerdings beschränkt sich dies auf die Menge, die für ihre Herstellung erforderlich war.

Wird es ein Verbot für Benziner und Diesel geben?

Das Gesetz betrifft ausschließlich neu zugelassene Pkw, während Bestandsfahrzeuge von den neuen EU-Vorgaben nicht beeinträchtigt sind. Dennoch könnten schärfere Schadstoffrichtlinien zur Luftreinhaltung dazu führen, dass ältere Fahrzeuge durch zonale oder streckenbezogene Fahrverbote betroffen sind.

Aus für gebrauchte fossile Verbrenner?

Es existiert kein Verbot, gebrauchte Benziner oder Diesel weiterzuverkaufen. Das neue Gesetz gilt ausschließlich für Pkw, die ab dem 1. Januar 2035 neu zugelassen werden. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen daher auch nach diesem Datum weiterverkauft und, sofern es nicht die Erstzulassung betrifft, zugelassen werden.

Welche Bedeutung haben E-Fuels?

Deutschland und Brüssel haben vereinbart, dass die EU bis Herbst 2024 eine neue Fahrzeugkategorie namens “e-fuels only” einführen möchte. Fahrzeuge mit diesem Siegel sollen laut dem Kompromiss vom März 2023 auch nach 2035 weiterhin zugelassen werden dürfen. Diese Fahrzeuge werden mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sein, jedoch ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden dürfen.

Ursprünglich sollte die EU-Kommission einen Mechanismus für die Nutzung von E-Fuels nur “außerhalb der Flottengrenzwerte” entwickeln. Dies hat sich jedoch geändert: E-Fuels und damit auch Verbrennungsmotoren sollen nun auch “innerhalb der Flottengrenzwertregulierung” eingesetzt werden dürfen, wie Verkehrsminister Wissing in einer Pressemitteilung erklärte.

Die EU-Kommission hat bereits erste Kriterien für die Zulassung dieser Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, vorgestellt. Dazu könnte die Verpflichtung der Hersteller gehören, eine “Abschaltvorrichtung” in Neuwagen zu integrieren. Diese Vorrichtung soll sicherstellen, dass der Motor nicht mehr startet, wenn das Fahrzeug mit fossilem Kraftstoff betankt wird. Die genauen Vorgaben und Garantien für die Umsetzung sind jedoch noch unklar.

Gibt es ausreichend Ladestationen für E-Autos?

Anfang 2023 waren in Deutschland über eine Million reine Elektroautos zugelassen, während es etwa 75.000 Ladepunkte im öffentlichen Raum gab. Die Bundesregierung hat das Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030 ausgegeben, um den wachsenden Bedarf zu decken. Nach den Plänen sollen bis dahin 15 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen sein. Der ADAC schätzt ein, dass das Angebot in diesem Fall ausreichend sein sollte, vorausgesetzt, es gibt ein gutes Angebot an Ladestationen bundesweit, nicht nur in Städten.

Besteht ausreichende Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Verbrennungsmotoren?

Obwohl die meisten Autohersteller die Neuentwicklung von Verbrennungsmotoren für den europäischen Markt in den 2030er-Jahren einstellen wollen, wird Diesel und Benzin weltweit weiterhin eine bedeutende Rolle spielen. Daher dürfte das Angebot an Ersatzteilen vorerst unproblematisch bleiben.

Erfährt der Wert von gebrauchten Verbrennungsfahrzeugen eine Abnahme?

Die Preisentwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird von vielen Faktoren beeinflusst. In städtischen Regionen könnten schärfere Richtlinien zur Luftreinhaltung die Nachfrage nach älteren Verbrennern, insbesondere nach Dieselfahrzeugen der Euro-Normen 4 und 5, senken. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Entwicklung durch eine größere Nachfrage in anderen Regionen oder im Ausland ausgeglichen wird.

 

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