Sehen und gesehen werden – das ist das A und O im Straßenverkehr. Während Fußgänger auf helle und am besten auf reflektierende Kleidung achten sollten, gilt für Autofahrer: frühzeitig Licht an und vor allem sollte die Beleuchtung einwandfrei funktionieren.
Kostenloser Test seit 1956
Deshalb gibt es auch in diesem Jahr im Oktober wieder den großen Lichttest. Seit der Einführung im Jahr 1956 ist diese Überprüfung in der Fachwerkstatt kostenlos. Als Werkstatt haben Sie acht wichtige Punkte auf dem Zettel. Einwandfrei funktionieren müssen: Nebelschlussleuchte, Begrenzungs- und Parkleuchten, Nebel-, Such- und andere Zusatzscheinwerfer (wenn vorhanden), alle Blinker, Fern- und Abblendlicht, Warnblinker, Schlusslichter und Bremslichter.
Neben der reinen Funktion muss beim Fern- und Abblendlicht auch die korrekt eingestellte Leuchtweite getestet werden. Denn es ist niemandem geholfen, wenn die Beleuchtung den Gegenverkehr blendet oder so kurz eingestellt ist, dass man als Fahrer kaum weiter als zehn Meter sehen kann. Beides ist ein hohes Sicherheitsrisiko, sowohl für die Fahrzeuginsassen selbst, als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Fast ein Drittel fährt mit mangelhafter Beleuchtung
Laut aktueller Statistik ist fast ein Drittel aller Fahrzeuge mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs. Immer noch zehn Prozent blenden den Gegenverkehr. Sind die Leuchten verstellt, werden sie in der Regel direkt kostenlos auf die richtige Einstellung gebracht. Defekte Lampen können sofort durch die Werkstatt ausgetauscht werden. Zwar ist das mit geringen Kosten verbunden, jedoch sieht der Bußgeldkatalog bei Fahren mit defekter Beleuchtung deutlich höhere Gelder vor, als die Reparatur kostet. Und letztere käme beim Bußgeld auch noch obendrauf.
Übrigens: auch wer seine Beleuchtung falsch verwendet, wird zur Kasse gebeten. So darf das Fernlicht bei ausreichend beleuchteter Straße nicht genutzt werden und kostet mindestens 10 Euro. Wird der Gegenverkehr geblendet kann es teurer werden, vor allem wenn dadurch ein Unfall passiert. Auch für die Nebelschlussleuchte gelten klare Regeln. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn die Sicht unter 50 Meter beträgt. Dann gilt aber gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 Stundenkilometern.
Für Werkstätten ist die Aktion des ZDK eine gute Möglichkeit, aktiv auf die Kunden zuzugehen. Der Lichttest zeigt, dass Sie sich als Werkstatt um Ihre Kunden und deren Sicherheit kümmern. Das schafft Vertrauen und möglicherweise auch das eine oder andere Zusatzgeschäft.
Foto: Adobe Stock, industrieblick