Ab dem 20. Mai 2018 gelten die neuen Richtlinien der HU. Die wichtigsten Änderungen erläutern Experten der KÜS im Sonderheft Technische Mitteilungen als Beilage in KRAFTHAND 6/2018.
Im Beitrag „Kurz und bündig“ werden wichtige Fragen zu den verschiedenen Mängelkategorien beantwortet und auch die Konsequenzen beschrieben, wie z.B. ein möglicher Plakettenentzug.
So hat sich beispielsweise die Mangelformulierung für funktionsfähige RDKS geändert, von „geringer Mangel“ (GM) in „erheblicher Mangel“ (EM). Dies und weitere Informationen zu den vier Mangeleinstufungen finden Sie bei www.krafthand.de.
Quelle: KRAFTHAND | Bild: fotolia.com #60952848 Sven Krautwald