Verlängerte Reichweite: Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge

Bald wird auf Deutschlands Straßen eine völlig neue Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt sein. Diese Elektrofahrzeuge könnten für die Händler ein lukratives Zusatzgeschäft bilden – und vielleicht auch neue Zielgruppen erschließen. In städtischen Gebieten oder Ballungsräumen könnte die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen besonders sinnvoll sein.

Bisher eine Ordnungswidrigkeit

Bisher war die Nutzung dieser Fahrzeuge eine Ordnungswidrigkeit. Wer also Elektroskateboards, Hoverboards, Monowheels oder E-Tretroller (Kickboards) auf deutschen Verkehrswegen fährt, begeht momentan noch eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesregierung plant eine Verordnung, nach der schon in den kommenden Wochen oder Monaten die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr geregelt werden soll.

In lokalen Medien war in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet worden, dass die Polizei solche Fahrzeuge einzog, wenn Nutzer damit erwischt worden waren. Das Interesse an dieser Fahrzeugklasse ist aber vorhanden. Viele Händler hatten aufgrund der Rechtslage den Verkauf der Geräte eingestellt. Dennoch boomt das Geschäft mit diesen Fahrzeugen: Das Angebot an Fahrzeugkonzepten und –modellen ist kaum noch zu überblicken – trotz der fehlenden Zulassung. Es gibt Elektrokleinstfahrzeuge verschiedener Größenklassen – vom Monowheel bis zum Segway. Besonders viel Potential sehen Händler für Kickboards, die für Pendler wahrscheinlich am interessantesten sind und auch bisher die größte Akzeptanz hatten. Die Elektrotretroller sind handlich und können zusammengeklappt im Kofferraum eines Autos verstaut werden. Vor allem der Kaufpreis entscheidet, ob ein Verbraucher sich die Anschaffung leistet oder nicht. Für die Mikromobilität liegt die akzeptable Preisspanne zwischen 500 und 800 Euro.

Quelle: kfz-betrieb

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