Werkstatt muss Rückrufaktion kennen

Eine Kfz-Werkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers kennen und bei Inspektionsarbeiten auf die gebotenen Reparaturen hinweisen. Dies hat nun das Oberlandesgericht Hamm entschieden und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Bochum. Als Fachwerkstatt müsse sich unter Ausnutzen zumutbarer Informationsquellen wie der Internetseite des Herstellers über verkehrssicherheitsrelevante Rückrufaktionen informiert.

Quelle: amz – Zum ganzen Artikel

Weitere Beiträge

Mit der Marke Textar ist Hersteller TMD Friction als weltweit führender Anbieter von Bremslösungen ein…

Mercedes Rückrufaktion: Sicherheitswarnung aufgrund von Brandgefahr Einführung in die Mercedes Rückrufaktion Die renommierte Automarke Mercedes-Benz…

Eine aktuelle Nachhaltigkeitsstudie von Continental zeigt, dass freie Autowerkstätten in Deutschland Nachhaltigkeit derzeit kaum als…

Freie Werkstätten erhalten mit dem neuen Webinar von HELLA geballtes Wissen zum aktuellen Stand der…

Zum 75-jährigen Jubiläum bei DENSO Aftermarket können sich freie Werkstätten ein kostenloses Klimaservice-Paket mit vielen…

Dank attraktiver Preise können freie Werkstätten beim Online-Einkauf von Ersatzteilen profitieren – wenn die Qualität…

Die Ergebnisse der neuesten Online-Umfrage von Qualität ist Mehrwert machen deutlich, dass die Digitalisierung bereits…

Bremsgeräusche sind häufig der Grund für einen Werkstattbesuch oder für eine Reklamation. In einem kostenlosen,…