Neue EU-Richtlinien für Fahrerassistenzsysteme: Das müssen freie Werkstätten 2026 wissen

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Neue EU-Richtlinien für Fahrerassistenzsysteme

Fahrerassistenzsysteme (FAS, international ADAS – Advanced Driver Assistance Systems) gehören längst zur Standardausstattung moderner Fahrzeuge. Sie unterstützen Fahrer:innen und sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen – laut EU sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Rechtlicher Rahmen ist die EU-Verordnung 2019/2144, die sogenannte General Safety Regulation (GSR), die seit 2022 stufenweise immer mehr Assistenzsysteme verpflichtend macht.

Nach der großen Ausbaustufe vom 7. Juli 2024 steht mit dem 7. Juli 2026 der nächste Pflicht-Schub an: Mit Stufe C der GSR werden weitere Systeme für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge verbindlich. Was das konkret für freie Werkstätten bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Die GSR im Überblick: Schritt für Schritt zur Pflicht

Verpflichtende Fahrerassistenzsysteme in der EU

Die General Safety Regulation wird nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Stufen wirksam. Ein neues System gilt jeweils zuerst für neu entwickelte Fahrzeugtypen und etwas später für alle Erstzulassungen:

  • Juli 2022: Erste FAS-Pflicht für neu entwickelte Fahrzeugtypen
  • 7. Juli 2024 (Stufe B): Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU
  • 7. Juli 2026 (Stufe C): Erweiterte und zusätzliche Systeme für alle Neuzulassungen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Transporter bis 3,5 t) – für neue Fahrzeugtypen bereits seit Januar 2026
  • Ab Sommer 2028 (Stufe D): Weitere Verschärfungen für alle Neuwagen (für neue Typen seit Januar 2026)

Wichtig: Es gibt keine Nachrüstpflicht. Bereits zugelassene Fahrzeuge und Gebrauchtwagen genießen Bestandsschutz. Entscheidend ist immer die Erstzulassung – auch laufende Modellreihen müssen die neuen Anforderungen erfüllen, wenn sie nach dem Stichtag erstmals zugelassen werden.

Pflicht seit Juli 2024: Die Grundausstattung

Seit dem 7. Juli 2024 gehören die folgenden Systeme in jedem neu zugelassenen Pkw zur verpflichtenden Serienausstattung. Sie bilden das Fundament der EU-Sicherheitsarchitektur und werden 2026 ergänzt, nicht ersetzt:

  • Notbremsassistent (AEB): Überwacht Abstand, Beschleunigung, Lenkwinkel und Pedalstellung und bremst bei drohender Kollision mit vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeugen.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt optisch und akustisch bei Überschreitung.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Lenkt aktiv gegen, wenn das Fahrzeug die Spur verlässt und eine Kollision droht.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Erkennt nachlassende Konzentration anhand des Fahrverhaltens und warnt.
  • Notbremslicht (adaptives Bremslicht): Rote und gelbe Rückleuchten signalisieren bei Vollbremsungen ab 50 km/h die Gefahrensituation.
  • Rückfahrassistent: Hilft, Verkehrsteilnehmer:innen hinter dem Fahrzeug zu erkennen.
  • Reifendrucküberwachung (RDKS): Informiert über den aktuellen Reifendruck.
  • Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre: Standardisierte Schnittstelle für den späteren Einbau eines Kontrollgeräts.
  • Unfalldatenspeicher (EDR/Blackbox): Zeichnet bei einem Unfall Daten wie Geschwindigkeit und Verzögerung auf.

Neu ab 7. Juli 2026: Das ändert sich mit Stufe C

Ab dem 7. Juli 2026 darf in der EU kein neuer Pkw und kein leichtes Nutzfahrzeug (Klassen M1 und N1) mehr ohne diese vier zusätzlichen bzw. erweiterten Systeme erstzugelassen werden:

  1. Erweiterter Notbremsassistent mit VRU-Erkennung: Der AEB muss künftig nicht nur Fahrzeuge, sondern auch ungeschützte Verkehrsteilnehmer (Vulnerable Road Users) – also Fußgänger und Radfahrer – zuverlässig erkennen. Bei drohender Kollision leitet das System per Radar und Kamera selbstständig eine Bremsung ein. Bei niedrigen Geschwindigkeiten soll der Zusammenstoß ganz verhindert, bei höheren zumindest abgemildert werden. Das ist besonders im innerstädtischen Verkehr relevant.
  2. Erweiterter Ablenkungswarner (ADDW – Advanced Driver Distraction Warning): Ein kamerabasiertes System überwacht Blickrichtung und Kopfposition und warnt, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt – etwa beim Blick aufs Smartphone. Es geht damit deutlich über den bisherigen, rein fahrverhaltensbasierten Müdigkeitswarner hinaus.
  3. Notfall-Spurhalteassistent auch für hydraulische Lenkungen: Das Emergency Lane Keeping System (ELKS) war bisher nur für elektrische Servolenkungen vorgeschrieben und gilt nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Lenkung.
  4. Verbesserter Fußgänger-Kopfaufprallschutz: Diese Anforderung betrifft die passive Sicherheit, nicht die Elektronik. Die Aufprallzone an Motorhaube und Frontscheibenrahmen wird vergrößert und energieabsorbierend ausgelegt, sodass der Kopf eines Fußgängers bei einem Unfall besser geschützt wird. Hersteller müssen dafür die Frontpartie neu konstruieren.

FAS werden immer komplexer – eine Herausforderung für Werkstätten

Die intelligenten Fahrerassistenzsysteme in Fahrzeugen

Die intelligenten Fahrerassistenzsysteme werden von den Herstellern ständig weiterentwickelt – perspektivisch sind sie die Vorstufe zum autonomen Fahren. Für Werkstätten bedeuten die fortlaufenden Neuerungen eine echte Herausforderung: Die Systeme werden nicht nur mehr, sondern auch komplexer und finden sich mittlerweile in sämtlichen Fahrzeugtypen. Mit der zunehmenden Zahl an Kameras, Radar- und Lidar-Sensoren steigt insbesondere die Bedeutung der fachgerechten ADAS-Kalibrierung.

Detaillierte Informationen zu allen gängigen Fahrerassistenzsystemen gibt es bei mein-autolexikon.de. Warum die Kalibrierung für freie Betriebe immer wichtiger wird, lesen Sie in unserem Beitrag Präzision als Pflicht: Warum ADAS-Kalibriersysteme für freie Werkstätten immer wichtiger werden.

Was bedeutet das für freie Werkstätten? Unsere Tipps

  • Herstellerkonform arbeiten: Bei vielen Tätigkeiten ist es üblich, nicht jeden Schritt der Reparaturanleitung strikt zu befolgen. Bei FAS sollten Sie es sehr genau nehmen und in jedem Fall herstellerkonform arbeiten, um sich rechtlich abzusichern. Es handelt sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten – wer sich an die Herstellervorgaben hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Kommt es etwa nach der Kalibrierung einer Kamera zu einem Unfall, ist der Nachweis der fachgerechten Kalibrierung entscheidend.
  • Fehlereinträge ernst nehmen: Werden bei der Wartung Fehlereinträge ausgelesen, die bisher zu keinem spürbaren Mangel geführt haben, müssen diese unbedingt beachtet werden. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Funktion der FAS ist es entscheidend, Mängel rechtzeitig zu erkennen – zumal Fahrer:innen sich auf die Assistenzsysteme verlassen. Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass ein Mangel nicht korrekt behoben wurde, drohen rechtliche Konsequenzen.
  • Datenzugang sichern: Sichern Sie sich über das Diagnosegerät den Zugang zu allen relevanten Daten, um Ihren Kunden einen lückenlosen FAS-Service bieten zu können. Freie Werkstätten benötigen ein SERMA-Zertifikat, um uneingeschränkten Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten zu erhalten. Unsere Qualitätsthese: Diagnosegeräte ermöglichen die schnelle Fehlerdiagnose.
  • In Kalibrier-Know-how investieren: Mit der VRU-Erweiterung des Notbremsassistenten und den neuen kamerabasierten Systemen steigt die Zahl der Fahrzeuge, die nach Arbeiten an Frontscheibe, Stoßfänger, Fahrwerk oder Karosserie eine Kalibrierung benötigen. Passende Ausstattung und geschultes Personal werden so zum Wettbewerbsfaktor.

Auch Nutzfahrzeuge sind betroffen

Die GSR gilt ebenso für Nutzfahrzeuge, und die Anforderungen wachsen auch im Nfz-Bereich stetig. Lkw und Busse müssen bereits seit Jahren mit Notbremsassistenten, Spurhaltewarnsystemen sowie Abbiege- und Totwinkelassistenten zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern ausgerüstet sein. Seit Januar 2026 gilt zudem die Pflicht zum Unfalldatenspeicher (EDR) für schwere Nutzfahrzeuge.

Eine Unterstützung für Wartung und Reparatur von Lkw und Bussen bietet ZF Aftermarket mit Ersatzteilen im Bereich Sensoren für Nutzfahrzeuganwendungen.

Häufige Fragen zu den neuen FAS-Pflichten

Müssen bereits zugelassene Fahrzeuge nachgerüstet werden?

Nein. Es besteht keine Nachrüstpflicht. Die Vorschriften gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die ab dem jeweiligen Stichtag erstmals neu zugelassen werden. Bestehende und gebrauchte Fahrzeuge sind ausgenommen.

Ja. Entscheidend ist die Erstzulassung, nicht das Alter der Modellgeneration. Wird ein Fahrzeug ab dem 7. Juli 2026 erstmals zugelassen, muss es die Anforderungen der Stufe C erfüllen.

Nur teilweise. Komfortfunktionen lassen sich oft individuell einstellen. Sicherheitsrelevante Systeme müssen jedoch bei jedem Fahrzeugstart wieder aktiv sein und können nicht dauerhaft deaktiviert werden.

Mehr Sensoren, Kameras und Software verursachen Kosten, die sich tendenziell im Fahrzeugpreis niederschlagen. Die EU verweist auf den langfristigen Nutzen: weniger schwere Unfälle und damit auch geringere Folgekosten.

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