Datenzugang und Recht
Vernetzte Fahrzeuge erzeugen permanent Daten – bisher lagen sie fast ausschließlich beim Hersteller. Der EU Data Act verschiebt die Kontrolle zum Nutzer und öffnet damit auch freien Werkstätten eine neue Tür.
Der EU Data Act verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, den Nutzern die erzeugten Daten zugänglich zu machen und sie auf Wunsch an Dritte weiterzuleiten. Übertragen auf das Fahrzeug heißt das: Der Halter kann verlangen, dass Betriebs- und Zustandsdaten seines Autos an seine freie Werkstatt übermittelt werden. Der Anspruch liegt beim Kunden, nicht bei der Werkstatt – die Werkstatt wird als vom Nutzer benannter Dritter tätig.
Worum es beim EU Data Act geht
Der EU Data Act ist eine horizontale Verordnung: Sie gilt für alle vernetzten Produkte, vom Industrieroboter über die Wärmepumpe bis zum Pkw. Ihr Kernsatz lautet, dass die Daten, die bei der Nutzung eines Produkts entstehen, nicht automatisch dem Hersteller gehören. Der Nutzer erhält ein Zugangsrecht und darf verlangen, dass diese Daten an einen Dritten seiner Wahl weitergegeben werden – ohne dass der Hersteller den Empfänger vorgeben oder benachteiligen darf.
Für den Aftermarket ist das ein Systemwechsel. Bisher entschied faktisch der Fahrzeughersteller, welche Telematikdaten wem in welcher Tiefe zur Verfügung stehen. Künftig entscheidet der Halter – und der fährt in über einem Drittel der Fälle in eine freie Werkstatt.
Welche Daten für die Werkstatt wirklich relevant sind
Zustands- und Verschleißdaten
Bremsbelagstärke, Ölqualität, Batteriegesundheit, Filterbeladung. Grundlage für bedarfsgerechte Serviceangebote statt starrer Intervalle.
Fehlerspeicher und Warnmeldungen
Frühzeitige Kenntnis von Auffälligkeiten erlaubt Terminvorbereitung, Teilebestellung und Erstdiagnose vor der Anlieferung.
Laufleistung und Nutzungsprofil
Kilometerstand, Fahrprofil und Standzeiten ermöglichen realistische Serviceprognosen und belastbare Restwertaussagen.
Lade- und Energiedaten
Bei Elektrofahrzeugen Ladezyklen, Ladeleistung und Temperaturverläufe – die Basis für jede seriöse Batteriebewertung.

Vom Anspruch zum Arbeitsablauf
- Kunden informieren: Erklären Sie bei der Fahrzeugannahme, welche Daten Sie benötigen und welchen Nutzen der Kunde davon hat.
- Einwilligung dokumentieren: schriftlich, zweckgebunden, jederzeit widerrufbar und getrennt von den allgemeinen Auftragsbedingungen.
- Datenanforderung stellen: über das Portal des Herstellers oder über einen Dienstleister, der als Datenempfänger auftritt.
- Daten sparsam verarbeiten: nur das, was für den konkreten Auftrag nötig ist, mit definierter Löschfrist.
- Ergebnis in Kundennutzen übersetzen: konkrete Empfehlung, Kostenrahmen, Termin – keine Rohdatenlisten.
Grenzen, die Sie kennen sollten
| Grenze | Was das bedeutet |
|---|---|
| Kein Wettbewerbsprodukt | Die erhaltenen Daten dürfen nicht dazu genutzt werden, ein Konkurrenzprodukt zum vernetzten Gerät zu entwickeln. |
| Geschäftsgeheimnisse | Hersteller können Schutzmaßnahmen verlangen, müssen die Herausgabe aber begründen und dürfen sie nicht pauschal verweigern. |
| Sicherheitsrelevante Funktionen | Eingriffe in Diebstahlschutz und sicherheitskritische Steuergeräte bleiben an gesonderte Nachweise gebunden. |
| Datenschutz | Sobald ein Personenbezug besteht, gilt zusätzlich die DSGVO mit allen Betroffenenrechten. |
| Technische Realität | Nicht jeder Hersteller stellt bereits komfortable Schnittstellen bereit. Der Anspruch besteht, der Weg dorthin ist teilweise noch mühsam. |
Praxistipp: Machen Sie die Datenfreigabe zum Serviceargument, nicht zur Formsache. Ein Satz wie „Wenn Sie uns die Fahrzeugdaten freigeben, sehen wir Probleme, bevor Sie sie merken“ verkauft sich deutlich besser als ein weiteres Formular im Annahmestapel.
Was jetzt konkret zu tun ist
Der wichtigste Schritt ist organisatorisch, nicht technisch. Legen Sie eine Einwilligungserklärung an, klären Sie im Team, wer Datenanfragen stellt, und prüfen Sie, welche Ihrer bestehenden Systeme – Werkstattsoftware, Teilekataloge, Diagnosetechnik – bereits Schnittstellen für Fahrzeugdaten anbieten. Wer diese Grundlagen hat, kann jede neu geöffnete Schnittstelle sofort nutzen, statt erst dann mit der Vorbereitung zu beginnen.

Warum das strategisch wichtig ist
Der Wettbewerb im Aftermarket verschiebt sich vom Preis zum Zugang. Wer weiß, wann ein Fahrzeug Service braucht, spricht den Kunden zuerst an. Genau diese Position hatten bisher fast ausschließlich die Hersteller mit ihren Connected-Services. Der Data Act ist für freie Werkstätten deshalb weniger eine Compliance-Aufgabe als eine Chance, im Kundenkontakt wieder nach vorn zu kommen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt der EU Data Act?
Die Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und wird seit September 2025 angewendet. Für die Gestaltung neuer vernetzter Produkte gelten zusätzliche Übergangsfristen. Für Werkstätten heißt das: Die Ansprüche bestehen, die praktische Umsetzung über Schnittstellen und Portale wächst schrittweise.
Kann meine Werkstatt Fahrzeugdaten direkt abrufen?
Nicht aus eigenem Recht. Der Anspruch steht dem Nutzer zu. Ihre Werkstatt wird tätig, weil der Kunde sie als Empfänger benennt. Deshalb gehört eine saubere, dokumentierte Einwilligung des Kunden an den Anfang jedes Prozesses.
Welche Daten sind überhaupt betroffen?
Erfasst sind die durch die Nutzung erzeugten Rohdaten und die unmittelbar daraus abgeleiteten Werte – etwa Laufleistung, Betriebszustände, Fehlerspeicherinhalte, Verschleißindikatoren oder Ladezyklen. Nicht erfasst sind aufwendig veredelte, aus eigenem Investment abgeleitete Analysen des Herstellers.
Ersetzt der Data Act den Zugang über OBD und Herstellerportale?
Nein, er ergänzt ihn. Der physische Diagnosezugang und der Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen bleiben über das Typgenehmigungsrecht geregelt. Der Data Act adressiert die telematisch erzeugten Nutzungsdaten.
Was muss ich datenschutzrechtlich beachten?
Fahrzeugdaten sind sehr häufig personenbezogen. Neben dem Data Act gilt daher unverändert die DSGVO: Zweckbindung, Datenminimierung, Löschfristen, Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern und ein aktuelles Verarbeitungsverzeichnis.