Fahrzeugsoftware und Sicherheit
Moderne Fahrzeuge sind rollende Rechenzentren. Zwei UNECE-Regelungen bestimmen, wie ihre Software geschützt und aktualisiert werden muss – mit unmittelbaren Folgen für jede Diagnose, jede Codierung und jede Nachrüstung.
UN R155 verlangt vom Hersteller ein zertifiziertes Managementsystem für Cybersicherheit, UN R156 ein Managementsystem für Software-Updates. Beide sind in der EU für neue Fahrzeugtypen seit Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit Juli 2024 verbindlich. Für Werkstätten heißt das: Der Softwarestand eines Fahrzeugs ist typgenehmigungsrelevant, jede Veränderung muss nachvollziehbar und zulässig sein.
Zwei Regelungen, ein Ziel
Die UNECE-Regelung Nr. 155 verpflichtet Fahrzeughersteller zu einem zertifizierten Cyber Security Management System. Sie müssen Bedrohungen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugtyps analysieren, Gegenmaßnahmen nachweisen und Angriffe erkennen können. Die Regelung Nr. 156 ergänzt das um ein Software Update Management System: Jedes Update muss geplant, geprüft, dokumentiert und sicher ausgeliefert werden – unabhängig davon, ob es über die Luftschnittstelle oder in der Werkstatt aufgespielt wird.
Ohne diese beiden Nachweise erhält in der EU kein Fahrzeugtyp mehr eine Typgenehmigung. Damit ist Software erstmals kein reines Herstellerthema, sondern ein genehmigungsrechtlich geschützter Fahrzeugbestandteil – vergleichbar mit einer Bremsanlage.
Was sich in der Werkstatt konkret ändert
Gesicherte Diagnosezugänge
Der offene Zugriff über die OBD-Schnittstelle wird zunehmend durch authentifizierte Verbindungen ersetzt. Ohne gültige Identität bleibt das Fahrzeug stumm.
Nachweispflicht für Softwarestände
Der eingebaute Softwarestand gehört zum genehmigten Zustand des Fahrzeugs. Bei Prüfungen und im Schadenfall wird er zum Beweismittel.
Updates als Serviceleistung
Nicht jedes Update kommt über die Luftschnittstelle. Viele Maßnahmen bleiben werkstattgebunden – ein planbares, kalkulierbares Geschäft.
Klare Grenze zur Manipulation
Veränderte Datenstände, entfernte Sperren oder umgangene Signaturprüfungen sind kein Graubereich mehr, sondern ein dokumentierter Eingriff.

Softwarestand und Hauptuntersuchung
Prüforganisationen lesen bei der Hauptuntersuchung sicherheitsrelevante elektronische Systeme aus. Weicht der vorgefundene Softwarestand von dem ab, der für die Typgenehmigung hinterlegt wurde, ist das ein Befund. Für die Werkstatt bedeutet das eine einfache Regel: Wer Software verändert, muss belegen können, dass die Veränderung freigegeben war.
| Situation | Richtiges Vorgehen |
|---|---|
| Steuergerät getauscht | Freigegebene Programmierung des Herstellers verwenden, Softwarestand vor und nach dem Eingriff dokumentieren. |
| Update während der Reparatur angeboten | Kunden informieren, Einverständnis einholen, Update vollständig durchführen, Abbruch niemals unprotokolliert lassen. |
| OTA-Update während der Standzeit | Fahrzeug nicht mitten im Update von der Spannungsversorgung trennen; Ladezustand sicherstellen. |
| Kunde wünscht Leistungssteigerung | Nur mit Teilegutachten und Eintragung; ohne Nachweis Auftrag ablehnen und Risiko schriftlich erläutern. |
| Gebrauchtwagenankauf | Softwarestand und Fehlerspeicher prüfen; auffällige Abweichungen deuten auf Vor-Eingriffe hin. |
Haftungshinweis: Wird nach einem Unfall festgestellt, dass an typgenehmigungsrelevanter Software manipuliert wurde, kann das Konsequenzen für Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz haben. Wer solche Arbeiten ausführt, trägt dafür die Verantwortung – auch dann, wenn der Kunde ausdrücklich darum gebeten hat.
Vorbereitung für den freien Betrieb
- Diagnosetechnik prüfen: Unterstützt Ihr System die authentifizierten Zugänge der für Sie relevanten Marken?
- Zugangsberechtigungen klären: Herstellerportale, Vertrauensnachweise und personengebundene Zertifikate rechtzeitig beschaffen.
- Stabile Spannungsversorgung sicherstellen: Programmierarbeiten ohne Stützgerät sind ein vermeidbares Risiko.
- Dokumentationsvorlage einführen, die Softwarestände vor und nach jedem Eingriff festhält.
- Team schulen: Der Unterschied zwischen freigegebener Prozedur und Manipulation muss jedem klar sein.
- Kundenkommunikation vorbereiten: Warum ein Update Zeit kostet und warum es sinnvoll ist.

Chance statt Bürde
Softwarearbeiten sind planbar, wetterunabhängig und nicht über den Teilepreis vergleichbar. Betriebe, die hier Kompetenz aufbauen und sie sichtbar machen, gewinnen genau die Fahrzeuge, die sonst zwangsläufig beim Vertragspartner landen. Die Regelungen R155 und R156 erhöhen die Anforderungen – sie schaffen aber auch einen klaren, dokumentierten Rahmen, in dem freie Werkstätten gleichberechtigt arbeiten können.
Häufig gestellte Fragen
Betreffen R155 und R156 auch die Werkstatt?
Adressat der Regelungen ist der Fahrzeughersteller. Die Auswirkungen treffen aber unmittelbar die Werkstatt: gesicherte Diagnosezugänge, dokumentationspflichtige Softwarestände und die klare Grenze zwischen zulässiger Instandsetzung und unzulässiger Manipulation.
Was ist eine RXSWIN?
Die RXSWIN ist die Software-Identifikationsnummer, mit der ein typgenehmigungsrelevanter Softwarestand eindeutig bezeichnet wird. Ändert sich die Software so, dass die Genehmigung berührt wird, ändert sich auch diese Nummer.
Darf ich nach einem OTA-Update noch codieren?
Ja, sofern Sie die freigegebenen Herstellerprozeduren verwenden. Problematisch sind Eingriffe außerhalb der freigegebenen Wege – etwa das Aufspielen veränderter Datenstände. Solche Eingriffe können die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz berühren.
Was bedeutet das für Chiptuning?
Leistungssteigerungen greifen in typgenehmigungsrelevante Software ein. Ohne Teilegutachten beziehungsweise Einzelabnahme und Eintragung ist das Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig. Zusätzlich können die Systeme die Manipulation erkennen und protokollieren.
Wie dokumentiere ich Softwarearbeiten richtig?
Halten Sie Ausgangsstand, Zielstand, Datum, verwendetes Diagnosesystem, Auftrag und ausführende Person fest. Diese Dokumentation ist bei Gewährleistungsstreit, Hauptuntersuchung und Schadenregulierung die entscheidende Grundlage.