Pauschale Abrechnung von Kleinersatzteilen ist zulässig

Laut einem Urteil des Landgerichts Landau ist es zulässig, eine Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der Reparaturkosten zu erheben. Eine detaillierte Abrechnung von Kleinteilen sei laut Aussage des Gerichts wirtschaftlich kaum möglich.

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