Zur Zeit werden im europäischen Ausland vermehrt Nutzfahrzeuge und Busse kontrolliert. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Kontrolleure dabei der Bereifung der Fahrzeuge. Sie nehmen den allgemeinen Zustand der Reifen unter die Lupe, aber auch die Bewertung bei Mischbereifung steht im Fokus. Bei Verstößen werden drastische Bußgelder verhängt.
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V (BRV) weist auf seiner Homepage auf die Rechtsgrundlage hin, mit dem Statement „Mischbereifung an Nutzfahrzeugen und Bussen im europäischen Ausland“. Auf der Homepage des BRV kann es unter der Rubrik Mitglieder/Service/Recht/Gesetze & Verordnungen heruntergeladen werden. Zusammengefasst lautet es: Im europäischen Ausland achsweise nur Reifen der gleichen Größenbezeichnung (Dimension), dem gleichen Speed- und Loadindex, der gleichen Bauart, des gleichen Reifenherstellers oder Handelsmarke und der gleichen Verwendungsart (Profilausführung) verwenden.
Quelle: BRV | Bild: Fotolia 143008315 S. Engels