Ab dem 1. Juli 2020 wird eine neue gesetzliche Regelung in Kraft treten, die Busse der Klassen M2 und M3 sowie Lkw der Klassen N2 und N3 verpflichtet, bei entsprechenden Bedingungen nicht nur die Antriebs-, sondern auch die Lenkachse wintertauglich zu bereifen.
Dekra-Reifenexperte Christian Koch erklärt, dass der Reifenverschleiß auf Lenkachsen in der Regel geringer sei und diese daher seltener neu bereift werden müssten. Aus diesem Grund sei es umso wichtiger, dass bei der Reifenbestellung die richtige Auswahl getroffen werde. Als vorschriftlich gelten nur Reifen, die das Symbol eines Bergs mit Schneeflocken tragen. Ob es sich um neue, gebrauchte oder runderneuerte Reifen handelt sei allerdings unerheblich.
Wer also plant neue Reifen für den Winter zu kaufen, sollte jetzt bereits die neue Regelung bei der Entscheidung bedenken.
Quelle: PROFIWerkstatt