Durch die Änderung der situativen Winterreifenpflicht zum 01.06.2017 müssen nun alle ab dem 01.01.2018 produzierten Reifen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm gekennzeichnet sein, um als Winterreifen zu gelten.
Gleiches gilt auch für runderneuerte Reifen. Diese dürfen allerdings erst nach einer entsprechenden Prüfung im beauftragten, ECE-autorisierten Prüflaboratorium gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn der Runderneuerer sich auf Prüfberichte und Dokumentationen des Materiallieferanten stützt, da es sich beim 3PMSF-Symbol um keine Eigenzertifizierung handelt.
Quelle: BRV | Bild: BRV