
Aushangpflichtige Gesetze in Betrieben bereitstellen
Aushangpflichtige Gesetze muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in der neuesten Fassung zugänglich machen, ansonsten können Bußgelder und Schadensersatzansprüche folgen. Die jüngsten Neuerungen sind der aktuellen