Reparaturkosten-Übernahmebestätigungen sind im Versicherungsfall ein wichtiges Werkzeug für Kfz- und Nfz-Werkstätten. Sie sichern die Abrechnung ab und helfen, Rechnungskürzungen durch Versicherer zu vermeiden. Seit den BGH-Urteilen vom 16. Januar 2024 wurde das Werkstattrisiko neu verteilt. Darauf reagierte der ZDKund stellte die Formulare von der Abtretungserklärung auf die Zahlungsanweisung um.
Die neue Fassung (Stand 6/2025) bringt nun redaktionelle Anpassungen und zusätzliche Inhalte, ohne rechtliche Neuerungen. Alte Formulare können daher weiter aufgebraucht werden.
Änderungen im Detail: Neue Angaben im Formular
Die aktuelle Version (Stand 6/2025) bringt einige inhaltliche Anpassungen:
- Angaben zum Fahrzeughalter (Abschnitt A): Neu ist die Abfrage der V-Schein-Nr., außerdem die Ergänzung um VIN und den Hinweis, ob es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
- Zahlungsanweisung (Abschnitt B): Neben dem Geschädigten wird jetzt auch der Versicherungsnehmer (VN) ausdrücklich genannt.
- Angaben des Versicherers (Abschnitt C): Der Abschnitt wurde komplett neu strukturiert. Versicherungen müssen nun zwischen Kasko- und Haftpflichtfällen unterscheiden.
Knackpunkt Werkstattrisiko
Bis Anfang 2024 war die Abtretungserklärung das gängige Verfahren. Mit ihr wurde die Werkstatt Forderungsinhaber – und musste sich direkt mit Kürzungen auseinandersetzen. Seit den BGH-Urteilen ist klar:
- Mit der Zahlungsanweisung liegt das Werkstattrisiko weiterhin beim Schädiger und dessen Versicherung.
- Bei Abtretungserklärungen trägt künftig die Werkstatt das Risiko und die Beweislast – ein erheblicher Nachteil.
Für freie Werkstätten bedeutet das: Die Zahlungsanweisung ist die sichere Variante, um Liquidität und Rechtsposition zu stärken.
Fazit: Neue RKÜB im Einsatz
Die überarbeiteten Formulare (Stand 6/2025) werden vom ZDK sowie vom ZKF empfohlen. Sie schaffen mehr Klarheit in der Abwicklung von Schadensfällen und helfen, unnötige Risiken für Werkstätten zu vermeiden.
































































