Arbeitsschutz gehört bei jeder Werkstatt oben auf die Agenda. Dieser ist für jedes Unternehmen gesetzlich geregelt.
Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstätten-Richtlinien, Arbeitsstätten-Verordnung und vieles mehr – so bald Personal eingestellt wird, treten gesetzliche Vorschriften in Kraft, die zwingend Beachtung finden müssen.
Drei Fragen sollte sich hierzu jeder Unternehmer stellen:
- Wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?
- Werden die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen?
- Gibt es die notwendigen Betriebsanweisungen?
Wer seiner unternehmerischen Pflicht nicht nachkommt, für den kann es schnell teuer werden, denn der Gesetzgeber sieht beim Mitarbeiterschutz für Nicht-Einhaltung empfindliche Strafen vor.
Vor einer gewissen Betriebsblindheit ist niemand sicher. Manche Gefahrenquellen werden als solche nach langer Zeit nicht mehr erkannt, da der tägliche Umgang damit einen kleinen Leichtsinn einkehren lässt. Schließlich ist noch nie etwas passiert. Aber was, wenn doch?
Wo lauern die Gefahren in einer Werkstatt?
Bereits bei der baulichen Einrichtung einer Werkstatt regeln z.B die Arbeitsstättenschutzverordnung und das Arbeitsschutzgesetz, wie Gefährdungen in einer Werkstatt minimiert werden sollen. Arbeitsgruben, Unterfluranlagen sollten den aktuellen Bestimmungen entsprechen.
Maschinen und elektrische Geräte gehören in jeder Werkstatt zur Grundausstattung. Ohne notwendige Vorkehrungen und Einweisungen, drohen von Radauswuchtmaschinen, Spannvorrichtungen, Motortestständen usw. große Gefahren wie z.B. Lichtbögen.
Hebebühnen als hohe Gefahrenquelle
Hebebühnen müssen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einmal im Jahr kontrolliert werden. Nach einer Studie der DEKRA aus dem Jahr 2016 haben 58% aller Hebebühnen in Deutschland Mängel – davon 24% sogar gefährliche. Die Gefahr, die von Hebebühnen ausgeht ist also nicht zu unterschätzen.
Gefahrenstoffe erfordern Haut- und Atemschutz
Bei Umgang mit Gefahrenstoffen, die in die Atemwege gelangen können wie z.B. die Dämpfe von Bremsenreinigern ist unbedingt auch Atemschutz zu achten. Schmiermittel wie Öle, Fette oder auch der Umgang mit Lacken erfordert für Mechatroniker besonderen Hautschutz, der die natürliche Barrierefreiheit der Haut nicht gefährdet. Brennbare Stoffe sollten möglichst weit entfernt von Zündquellen in Behältern gesammelt werden.
Wichtig ist beim Umgang mit Gefahrenstoffen, diese als Gefahrenquelle zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.
Qualität ist Mehrwert wird Sie diesen Monat zum Thema Arbeitsschutz in Werkstätten informieren und möchte natürlich auch von Ihnen wissen: Arbeitsschutz – Sind Sie sicher?
Wer sich näher zu dem Thema beraten lassen möchte, eine Gefährdungsbeurteilung oder Unterstützung bei der gesetzlich geforderten Dokumentation benötigt, dem möchten wir unseren Partner PARTSLIFE ans Herz legen.
Frage des Monats
In der Digitalisierung ist meine Werkstatt
- Ganz gut dabei (54%)
- Noch ganz am Anfang (31%)
- Perfekt aufgestellt (15%)
