In Kfz- und Nfz-Werkstätten fallen täglich die unterschiedlichsten Werkstattabfälle an, die zu einem großen Teil als gefährliche Abfälle oder Sonderabfälle gelten. Dazu gehören Altreifen, Batterien, Farben, Lacke, Altöl und vieles mehr. Wie können freie Werkstätten dafür sorgen, dass diese Abfälle umweltfreundlich und gesetzeskonform entsorgt werden? Welche Zertifikate gibt es für die Entsorgung? Qualität ist Mehrwert gibt einen Überblick zu den gängigen Entsorgungswegen und erklärt, was Werkstätten beachten sollten.
Die Abfallentsorgung gehört für freie Werkstätten zum Tagesgeschäft – durch Wartung und Reparatur fallen regelmäßig verschiedene Flüssigkeiten und Fahrzeugkomponenten an, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Diese Kategorien von Abfällen fallen in Werkstätten an:
- Altöl, Ölfilter und mit Öl verunreinigte Betriebsmittel
- Kraftstoffe
- Autoglas
- Farben und Lacke
- Kühlflüssigkeiten
- Altreifen
- Batterien
- Elektronikschrott
Umweltschutz und Gesetzliche Vorgaben
Allein aus Umweltschutzgründen sollten Werkstattbetreiber darauf achten, die Abfälle korrekt zu entsorgen. Aber auch der Gesetzgeber macht Vorgaben: Freie Werkstätten müssen sich bei der Entsorgung an die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz halten. Sie sind verpflichtet, ein angemessenes Abfallmanagement zu betreiben und die Entsorgung ihrer Abfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren. Eine Ausnahme von der Nachweispflicht gilt nur unter diesen Voraussetzungen:
- Es besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht (z. B. bei Startbatterien);
- bei einem Aufkommen von weniger als zwei Tonnen gefährlichen Abfällen greift die Kleinmengenregelung;
- wenn mehr als 2 und weniger als 20 Tonnen gefährliche Abfälle pro Abfallschlüssel pro Jahr anfallen, gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren, das sogenannte Sammelentsorgungsverfahren.
Für die Entsorgung von Fahrzeugelektronik gelten die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Der erste Schritt für eine umweltgerechte Entsorgung und Grundvoraussetzung für ein optimales Recycling ist die sortenreine Sammlung. Besonders bei Gefahrstoffen ist außerdem eine angemessene und sichere Verpackung und Lagerung essenziell. Einen Beitrag über die umweltfreundliche Entsorgung von Werkstattabfällen gibt es bei mein-autolexikon.de.
Tipps für die fachgerechte Entsorgung
Altöl und ölhaltige Abfälle: Diese müssen in speziellen Kunststoff- oder Stahlbehältern gesammelt werden. Dabei müssen die Betriebe aufgrund wasserrechtlicher Vorschriften auf Doppelwandigkeit oder entsprechende Auffangräume achten. Stellen Sie außerdem sicher, dass nur Altöl geprüfter bzw. bekannter Herkunft in den Behältern gesammelt wird – ansonsten drohen erhebliche Mehrkosten bei der Entsorgung. Zu den mit Öl verunreinigten Betriebsmitteln gehören unter anderem Putzlappen, Schutzkleidung und Ölbinder. Diese müssen, genau wie Ölfilter, in Spezialbehältnissen gesammelt werden.
Die einfache und umweltfreundliche Entsorgung von Altöl und leeren Ölgebinden können Werkstätten über das Entsorgungsportal der GVÖ abwickeln. Um das Angebot zu nutzen, registrieren sich die Betriebe auf der GVÖ-Website und erhalten dann ein Starterset mit Sammelsäcken und Informationen. Die Abholung kann online oder telefonisch angemeldet werden und erfolgt innerhalb von 10 Tagen.
Altreifen: Hierzu gehören Pkw-, Lkw-, Motorrad- sowie Traktorreifen. Altreifen müssen als Verbundabfall entsorgt werden, da sie aus einer Vielzahl verschiedener Grundmaterialien hergestellt werden. Bei falscher Entsorgung oder Lagerung drohen empfindliche Geldstrafen. Die Reifen können aufgrund der enthaltenen Chemikalien bei unsachgemäßer Lagerung Umweltschäden verursachen und sind zudem leicht brennbar. Die fachgerechte Entsorgung, zum Beispiel durch Partner der Initiative ZARE, stellt eine optimale Wiederverwertung sicher, die sich nach dem Zustand des einzelnen Reifens richtet.
Farben und Lacke: Reste können bei vielen Händlern kostenlos zurückgegeben oder bei Wertstoffhöfen als Sondermüll entsorgt werden. Die gefährlichen Abfälle müssen sortenrein gesammelt und ordnungsgemäß gelagert werden – ansonsten drohen empfindliche Bußgeldstrafen. Lösemittel sollten Sie in einem Metall- oder Kunststoff- Spundlochfass oder einem vergleichbaren Spezialbehältnis aufbewahren. Auch hier sind die wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Elektronikschrott: Muss getrennt gesammelt und über spezielle Sammelstellen oder den Wertstoffhof entsorgt werden.
Autoglas: Die Entsorgung von Autoglas muss gemäß der Altfahrzeugverordnung erfolgen. Autoglas darf nicht mit herkömmlichem Fensterglas vermischt werden und muss daher getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Idealerweise wird das Autoglas ohne Rückstände von Dichtungsgummi und ohne Metallanteile gesammelt, um den späteren Recyclingprozess zu erleichtern.
Batterien: Werkstätten müssen sowohl herkömmliche Blei-Säure-Batterien als auch Lithium-Ionen-Akkus gemäß dem Batteriegesetz (BattG) zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. Die Lithium-Ionen-Batterien aus Elektroautos Sie in UN-zugelassenen Behältern aufbewahren. Diese verfügen über einen Brand- und Flammschutz und sind im Brandfall isolierend, denn Lithium ist feuergefährlich, explosiv und giftig.
Brems- und Kühlflüssigkeiten: Beide Flüssigkeiten sind gesundheitsschädlich und werden als gefährliche Abfälle eingestuft. Sie müssen daher in Kunststoff-Fässern, Metall-Spundlochfässern oder Spezialbehälter gelagert werden.
Schutz von Mitarbeitenden: Denken Sie bei der Entsorgung auch an den Arbeitsschutz – beim Umgang mit Gefahrstoffen ist das Tragen von Schutzausrüstung in manchen Fällen angebracht. Beim Hantieren mit Batterien beispielsweise wird empfohlen, Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille zu tragen.
Weiterführende Infos finden Sie auf der Website von sonderabfall-wissen.de
Zertifizierte Entsorgung: Eine sichere Sache
- Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgern ist für freie Werkstätten erleichtert freien Werkstätten die fachgerechte Abfallentsorgung. Die Unternehmen bieten Entsorgungslösungen speziell für Werkstätten an und haben meist eine bundesweite Abdeckung. Abhängig von der Betriebsgröße und dem Abfallaufkommen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden und die Werkstätten sind auf der sicheren Seite, dass die gefährlichen Abfälle umweltgerecht entsorgt werden. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der Entsorger alle gesetzlichen Vorgaben kennt und einhält. Der Betrieb sollte
- über geschultes Personal und geeignete technische Ausstattung verfügen,
- eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung garantieren,
- passende, gekennzeichnete Behälter für die verschiedenen Abfallarten bereitstellen,
- die Möglichkeit zur gleichzeitigen Abholung mehrerer Abfallfraktionen anbieten, um Zeit und Kosten zu sparen,
- sie bei Fragen rund um die Abfallvermeidung, das Abfallmanagement und Fragen zu gesetzlichen Vorschriften beraten können.
Ein optimaler Ansprechpartner für die ganzheitliche Entsorgung ist unser Partner PARTSLIFE.
Die Kollegen bieten Ihnen die gesamte Entsorgung aus einer Hand und darüber hinaus weitere relevante Dienstleistungen, die Ihnen das Leben ein kleines bisschen leichter machen.
Kfz-Werkstätten sind verpflichtet, die Art, Menge und Entsorgung der bei ihnen anfallenden Abfälle zu dokumentieren. Die Führung einer Abfallmengenstatistik dient unter anderem dem Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung im Falle einer Prüfung. PARTSLIFE bietet Werkstätten den Service POOL (PARTSLIFE Order Online), der die Abfallentsorgung für die Betriebe vereinfacht und verwaltet. Im Rahmen dieses Services erstellt PARTSLIFE für die teilnehmenden Werkstätten eine Abfallmengenbilanz.
Ein Rundum-Entsorgungskonzept für Werkstätten bietet auch Hersteller LIQUI MOLY an. Über das komfortable und einfache System werden Problemstoffe gesetzeskonform und umweltgerecht entsorgt. Zum LIQUI MOLY Entsorgungsportal