AU-Richtlinie: Partikelmessung ab 2023

AU-Richtlinie: Partikelmessung ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 sollte die Partikelzählung an Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Dieselmotor im Rahmen der Abgasuntersuchung eingeführt werden. Der festgesetzte Stichtag gerät jedoch erneut ins Wanken. Bis zum Jahreswechsel stehen voraussichtlich nicht genügend Abgastester zur Verfügung. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand der (Übergangs-)Regelungen.

 

Was ändert sich bei der Abgasuntersuchung mit Partikelzählung?

Bereits vor mehreren Jahren sollte die Abgasuntersuchung um die Partikelmessung bei Dieselfahrzeugen ergänzt werden. Die Einführung wurde aber immer wieder verschoben.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat 2021 schließlich die überarbeitete AU-Richtlinie „Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2. der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)“ bekanntgegeben, die besagt, dass ab dem 1. Januar 2023 an allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung anzuwenden ist.

Bisher wurde der Trübungswert im Abgas von Dieselfahrzeugen gemessen. Ab 2023 reicht das für Euro-6-Fahrzeuge nicht mehr aus: Stattdessen soll das Partikelmessverfahren verpflichtend sein. Bei älteren Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen wird weiterhin die Trübung gemessen. Beschrieben wird der Ablauf der neuen Abgasuntersuchung im AU-Leitfaden 6.

Informationen zum Ablauf der AU mit Partikelzählung gibt Bosch.

 

Warum gibt es die neue AU-Regelung?

Die neue Partikelmessung gilt als ein deutlich verbessertes Verfahren, um das Abgasverhalten von Fahrzeugen zu beurteilen. Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) in der Euro 6/VI Klasse verfügen über einen Partikelfilter. Mit der neuen Prüfmethode kann künftig im Rahmen der AU bestimmt werden, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Die Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN) trägt dazu bei, Mängel schneller zu erkennen und die Qualität der Abgasuntersuchung weiter zu erhöhen.

 

Lieferschwierigkeiten bei PN-Geräten

Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben zu massiven Lieferschwierigkeiten geführt – auch die Produktion von Partikelzählern ist ins Stocken geraten. Eine Folge: Die Baumusterprüfungen und Kalibrierungen für die Geräte verzögern sich, weil elektrische Bauteile und andere Komponenten fehlen. Eine ausreichende Marktabdeckung mit zugelassenen Messgeräten für die Partikelzählung ist deshalb voraussichtlich bis Januar 2023 nicht gewährleistet.

Aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation stellte sich für viele anerkannte AU-Werkstätten in den letzten Monaten die Frage: Geräte bestellen oder noch warten? Wenn Werkstätten den Schritt zur Partikelmessung mitgehen und weiterhin Fahrzeuge mit Dieselmotor der Emissionsklasse Euro 6/VI prüfen wollen, müssen sie investieren: in Prüfgeräte und Schulungen der Mitarbeiter.

Der ASA-Verband rät Betrieben mit AU-Berechtigung zur frühzeitigen Bestellung von Messgeräten, auch wenn Anbieter noch keine Baumusterprüfung besitzen. Das Fachmagazin krafthand empfiehlt ebenfalls, die Bestellung nicht länger aufzuschieben.

 

Übergangsregelung gekippt

Aufgrund der Lieferschwierigkeiten der für die Partikelmessung notwendigen Messgeräte wurde in den letzten Monaten über eine mögliche Übergangsregelung diskutiert.

Im September 2022 hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Übergangsregelung vorgeschlagen, in der am 1. Januar 2023 festgehalten wird. Den Untersuchungsstellen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, über den Stichtag hinaus das Verfahren der Trübungsmessung anzuwenden, wenn noch kein PN-Gerät vorhanden ist. Von der Übergangsfrist sollte jedoch nur Gebrauch gemacht werden dürfen, wenn aus einem vorliegenden schriftlichen Nachweis hervorgeht, dass eine verbindliche Bestellung eines PN-Messgerätes bis zum 1. November 2022 erfolgt ist. Ohne diesen Nachweis oder ein geeignetes Messgerät dürften die Prüfstellen die Abgasuntersuchung nicht mehr durchführen.

Die geplante Übergangsregelung mit Bestellnachweis wurde jedoch vom Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) im Oktober 2022 abgelehnt. Stattdessen soll laut ASA-Bundesverband eine flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens bis spätestens 1. Juli 2023 eingeführt werden. Bei ausreichender Marktabdeckung der Prüfstellen mit PN-Messgeräten könne die Einführung auch früher erfolgen.

 

Wie geht es weiter?

Der ASA-Bundeverband berichtet, dass die Bundesregierung zum 31. Oktober 2022 eine geänderte AU-Richtlinie veröffentlicht, die vorsieht, dass die PN-Messung so lange ausgesetzt wird, bis eine ausreichende Marktabdeckung durch PN-Messgeräte erreicht ist. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV soll den Stand der Marktabdeckung mit PN-Messgeräten kontinuierlich überwachen. Liegt eine ausreichende Verfügbarkeit von kalibrierten PN-Messgeräten vor, so der ASA-Verband, legt das BMDV einen für alle Prüfstellen verpflichtenden Termin für die PN-Messung fest.

Der ASA-Verband weist darauf hin: Prüfstellen und Prüfstützpunkte sollten jetzt nicht davon ausgehen, deutlich mehr Zeit für die Anschaffung der Messgeräte zu haben. Die erschwerte Bauteilbeschaffung sei nach wie ein Problem. Zudem könne der Termin für die Einführung des Partikelmessverfahrens auch früher als der 1. Juli 2023 gelten.

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