Harter Lockdown Winter 2020 – Auswirkungen für Kfz-Werkstätten

Ab Mittwoch den 16. Dezember gilt in Deutschland wieder: Harter Lockdown.
Das bedeutet: Alle Aktivitäten, die nicht systemrelevant sind, werden auf ein Minimum eingeschränkt. Die bisherigen Corona-Regeln werden verschärft, neue kommen hinzu.

Dürfen Autowerkstätten im Lockdown öffnen?

Die gute Nachricht: Kfz-Werkstätten müssen im Lockdown nicht grundsätzlich schließen.
Sie gehören zu den systemrelevanten Bereichen und können auch während der Lockdowns, der zunächst bis 10.01.2021 gilt, weiterhin öffnen.

Warum dürfen Autowerkstätten im Lockdown öffnen?

Fahrzeuginstandsetzungen gelten, wie auch im Frühjahr als systemrelevant und sind damit weiterhin erlaubt.

Was muss ich als Kfz-Werkstatt für meine Mitarbeiter berücksichtigen?

Grundsätzlich gelten am Arbeitsplatz weiterhin die bisherigen Hygiene-Regeln: Strikte Abstandsregelungen, Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter im Kundenkontakt, Bereitstellen von Desinfektionsmittel. Sofern mehrere Mitarbeiter in der Werkstatt an einem Arbeitsplatz arbeiten, sollten die Werkzeuge und der Arbeitsplatz regelmäßig desinfiziert werden. Wir empfehlen Ihnen: Legen Sie noch mehr Wert auf die Hygiene-Regeln als bisher, um sich und Ihre Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Wenn es in Ihrem Unternehmen organisierbar ist, sollten Sie versuchen in Schichten zu arbeiten, damit die Mitarbeiter sich untereinander nicht begegnen und so der Worst Case – Quarantäne für das ganze Unternehmen – ausgeschlossen werden kann.

Was mache ich als Kfz-Werkstatt mit den Umsatzausfällen?

Selbst wenn Sie als Kfz-Werkstatt weiterhin geöffnet haben dürfen: Es ist davon auszugehen, dass der Umsatz signifikant leidet, weil weniger Verkehr ist oder weil Menschen zu Hause bleiben. D.h. konkret: Es drohen Umsatzeinbußen. Für Kfz-Werkstätten sind keine Hilfen vorgesehen, weil sie weiter öffnen dürfen. Es steht aber weiterhin das Mittel der Kurzarbeit zur Verfügung. Sofern Sie also einen signifikanten Umsatzrückgang absehen können, nutzen Sie dieses Mittel um sich und Ihr Unternehmen vor drastischeren Auswirkungen zu schützen.

Empfehlung der Bundesregierung: Betriebsurlaub!

Ein weiteres Mittel, was helfen kann ist der Betriebsurlaub. Wenn Sie von rückläufigen Umsätzen ausgehen, können Sie Ihr Unternehmen schließen und Betriebsurlaub machen. Das freut die Mitarbeiter in der Regel nicht, weil dann Urlaub genommen werden muss. In dieser besonderen Zeit haben Ihre Mitarbeiter dafür jedoch sicher Verständnis. Wenn Sie vom 16.12. bis 10.01. schließen sind das je nach Feiertagsregelung und Bundesland bis zu 16 Tage! Sie sollten Ihren Mitarbeitern dann jedoch in 2021 auch unbezahlten Urlaub als Ausgleich anbieten.

Bis wann gilt der neue Lockdown?

Aktuell gilt der neue, harte Lockdown bis zum 10.01.2021 – viele erwarten, dass im Anschluss die Regeln noch einmal verlängert und möglicherweise verschärft werden.

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