Neues Reifenlabel ab dem 1.Mai – Änderungen, Rechte, Pflichten

Beratungsgespräch Reifenlabel-Qualität ist Mehrwert setzt sich für hochwertige Kfz-Ersatzteile ein

Seit 2012 gibt es schon die kleinen bunten Sticker auf neuen Reifen, oder auch besser bekannt als die Reifenlabel der EU. Diese sind seitdem nämlich Pflicht und sollen dem Käufer eine Hilfestellung bei der Kaufentscheidung geben. Bekannt von der weißen Ware, also Haushalts-Elektrogeräten, war das Ansinnen, Qualität der Reifen anteilig sichtbar zu machen.
Die Reifenlabel enthalten verschiedene Informationen zu Rollwiderstand, Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung, Bremsleistung und das Abrollgeräusch. Ab dem 1. Mai 2021 gilt die überarbeitete Fassung des EU-Reifenlabels. Informationen sollen sowohl einfacher, als auch umfassender dargestellt werden. Der Fokus liegt vor allem auf der Energieeffizienz, die sich auf Kraftstoff und Kosten auswirken kann. Alle wichtigen Änderungen und alles was Sie als Werkstatt wissen müssen, um Ihre Kunden optimal zu beraten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Frage des Monats

Hilft Ihnen das EU-Reifenlabel bei der Kundenberatung?

  • Nein, das Reifenlabel nimmt so gut wie keiner wahr. (50%)
  • Ja, es gibt einen ersten Anhaltspunkt, die aktuellen Tests sind aber ebenso wichtig. (44%)
  • Ja, es ist häufig ausschlaggebend für Kaufentscheidungen. (6%)

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Das Reifenlabel bisher

Das Reifenlabel, das seit 2012 gesetzlich Pflicht ist, umfasst drei Symbole: Das Zapfsäulensymbol, das für den Rollwiederstand, bzw. die Kraftstoffeffizienz wichtig ist, das Regensymbol, das Auskünfte zur Nassbremseigenschaft gibt und das Schallwellensymbol, das für die Geräuschemission steht.

Rollwiderstand

Der Rollwiderstand nimmt direkten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch und entscheidet deswegen über die Energieeffizienz eines Reifens. Umso höher der Rollwiderstand, desto mehr Kraftstoff wird beim Fahren verbraucht. Die Reifen werden bisher in die Klassen A-C und E-G eingeteilt, wobei A am energieeffizientesten ist. Der Unterschied zwischen den Klassen A und G kann bis zu 0,5l/100km betragen.

Nassbremseigenschaft

In dieser Kategorie geht es vor allem um den Aspekt der Fahrsicherheit. Die Nassbremseigenschaft beschreibt die Bremsleistung eines Reifens auf nasser Strecke und wird in die Klassen A-C und E-F eingeteilt. Der Unterschied zwischen den Klassen A und F kann beim Bremsweg bis zu 30% betragen und sich somit direkt auf die Zeit bis zum Stillstand auswirken.

Geräuschemission

Bei der Geräuschemission handelt es sich um den maximalen Geräuschpegel beim Vorbeifahren. Das Label gibt diesen in Form von Ringen auf dem Aufkleber an, wobei eine geringe Anzahl für ein leises Außenfahrgeräusch steht.

Klassen und Inhalte auf dem neuen Reifenlabel

Ab dem 1. Mai 2021 werden die Angaben auf den Aufklebern angepasst und ergänzt. Für die Kategorien Rollwiderstand und Nassbremseigenschaft werden die Labelklassen neu definiert und nur noch mit den Buchstaben A-E versehen. Die Angaben zur Geräuschemission soll zukünftig mit Dezibel-Angaben und den Buchstaben A-C versehen werden, statt wie bisher mit Ringen. Durch die Änderungen sollen die Informationen auf den Reifenlabeln verständlicher gemacht werden und noch besser bei der Kaufentscheidung unterstützen. Neu dazukommen wird bei Winterreifen die Kategorie Schnee- und Eishaftung. Zudem sollen die Aufkleber zukünftig mit einem QR-Code versehen werden, der weitere Informationen zum Reifen bereithalten.

 

EU-Reifenlabel 2021

 

Expertenmeinung über Reifenlabel

Trotz der verbesserten und neuen Informationen auf dem kommenden Reifenlabel gibt es Faktoren, die nicht auf dem Etikett erfasst sind. Dadurch, dass Reifen ein wichtiger Bestandteil der Fahrsicherheit gilt hier für Sie als Werkstatt: informieren Sie Ihre Kunden über diese Faktoren und erklären Sie, welche Aspekte noch eine wichtige Rolle spielen. Wenn Sie nicht nur neutraler Berater für Ihren Kunden sind, sondern selbst Reifen verkaufen, kommen ab dem 1. Mai 2021 zusätzliche Rechte und Pflichten auf Sie zu.

 

Rechte des Händlers

Die Einführung des Reifenlabels am Ende der Saison ist nicht optimal terminiert, weswegen viele Werkstätten sich die Frage stellen, was nun gilt.
Tatsächlich ist ein pragmatischer Vorgang im Sinne der Reifenauszeichnung vorgesehen: Reifen, die vor dem 1. Mai 2021 in Verkehr gebracht wurden, dürfen mit dem korrektem, alten Label auch nach dem 1. Mai in der Verkaufsstelle ausgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum 1. Dezember 2021, denn ab da dürfen unabhängig vom Produktionsdatum keine Reifen mit Kennzeichnung der Verordnung (EG) 2009/1222, also der alten Verordnung, in Verkehr gebracht werden.

Pflichten des Händlers

Folgende Pflichten erwarten Sie ab dem 1. Mai, wenn Sie Reifen verkaufen:

  • Sie müssen gewährleisten, dass die Reifen an der Verkaufsstelle das neue EU-Reifenlabel deutlich sichtbar aufweisen, oder Sie dem Kunden vor Verkauf die Reifenkennzeichnung und das Produktblatt zeigen. Bei Reifen die vor dem 01. Mai produziert wurden (vermutlich alle, die Sie im Verkaufsraum haben, darf bis Dezember 2021 auch das alte Laben abgebildet sein).
  • Alle Reifen der Klassen C1, C2 und C3, die nach dem 1. Mai hergestellt werden, also das Produktionsdatum 1821 oder später tragen, müssen das neue Reifenlabel tragen
  • Werbemittel jeglicher Art, also sowohl visuell als auch technisch, die sich auf einen bestimmten Reifentyp beziehen, müssen die neue Reifenkennzeichnung enthalten. Ist auf dem Werbemittel ein Preis abgebildet, muss die Reifenkennzeichnung in unmittelbarer Nähe sein. Falls dies der Fall ist, muss die Kennzeichnung nicht mehr auf der Rechnung vorhanden sein.
  • Ist der Reifen zum Zeitpunkt des Kaufs nicht sichtbar sein, muss der Kunde eine Kopie der Reifenkennzeichnung erhalten
  • Bei papiergeschütztem Fernabsatz muss die Reifenkennzeichnung angezeigt werden und der Kunde die Möglichkeit haben, das Produktdatenblatt abzurufen und einen Ausdruck anzufordern.
  • Bei Fernabsatz (Onlineverkauf von Reifen) muss der Kunde über jeden Parameter der Reifenkennzeichnung informiert werden.
  • Beim Verkauf im Internet muss die Reifenkennzeichnung in der Nähe des Preises angezeigt werden und das Produktdatenblatt abrufbar sein.

 

WICHTIG: Beachten Sie, dass die Einhaltung der Pflichten in Bezug auf das neue Reifenlabel durch die zuständigen Behörden kontrolliert werden können. Bei Nichteinhaltung müssen Sie als Werkstatt eventuelle Kosten für die Dokumentenprüfung und physische Produktprüfung durch die Behörden übernehmen.

 

Alle Informationen und eine detaillierte Übersicht zu den neuen Parametern und Pflichten finden Sie hier.

Für weitere Infos und Updates zum neuen Reifenlabel schauen Sie regelmäßig auf unserer Website vorbei oder lassen Sie sich alle wichtigen Infos liefern mit unserem Newsletter.

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