Die Frist endet: Neue Richtlinien für Bremsenprüfstände

Richtlinie für Bremsprüfstände

Ist die neue Richtlinie für Bremsenprüfstände sinnvoll, um die Qualität in den Werkstätten zu verbessern oder ist die Investition für die neue Technik unnötig?

  • Ich finde die Technik gut – Qualität hat oberste Priorität. (54%)
  • Unnötig! Das Geld hätte man besser anders investieren können. (46%)

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Man muss schon sagen: Überraschend kommt die Gültigkeit der neuen Richtlinie für Bremsenprüfstände nicht: Die neue Richtlinie für Bremsenprüfstände §29 StVZO Anlage VIIId wurde vom Bundesverkehrsministerium 2011 festgelegt und im Verkehrsblatt 09/11 veröffentlicht. Immerhin acht Jahre Zeit hatten Werkstätten, sich darauf einzustellen. Das Ziel ist alle Bremsprüfstände (BPS) an die heutige Fahrzeugtechnik anzupassen. Alle Rollen- und Platten-Bremsenprüfstände, die vor 2011 eingebaut wurden, müssen bis Dezember 2019 richtlinienkonform sein, um mit diesen 2020 weiterhin Hauptuntersuchungen durchführen zu können. D.h. für Werkstätten: Entweder es muss ein neuer Bremsenprüfstand angeschafft werden oder der bestehende muss entsprechend der neuen Richtlinien aufgerüstet werden.

Eigentlich sollte man meinen, dass durch das frühe Bekanntwerden der neuen Richtlinie, alle ab 2011 ausgelieferten Bremsenprüfstände den neuen Anforderungen entsprechen. Leider können Sie sich darauf nicht verlassen. Aus dem Markt hört man, dass leider auch nach Bekanntwerden der Richtlinie noch Bremsenprüfstände ohne die notwendige asanetwork Livestream Schnittstelle verkauft wurden.

Für welchen Bereich gilt die neue Richtlinie?

Die Richtlinie gilt für alle Bremsenprüfstände, die für Messungen im Rahmen der Hauptuntersuchung eingesetzt werden – sowohl für Pkw, als auch für Lkw.

Was besagt die neue Richtlinie §29 StVZO Anlage VIIId im Einzelnen?

    Die Richtlinie für Bremsprüfstände §29 StVZO Anlage VIIId bezieht sich auf Rollen- und Plattenprüfstände.

Rollenprüfstände müssen ab Januar 2020 folgende Anforderungen erfüllen:

    Um die neue Richtlinie zu erfüllen, müssen alle Prüfstände über einen voll funktionsfähigen ASA-Livestream verfügen, der standardisiert alle Messdaten in Echtzeit an die Software des Prüfingenieurs überträgt.
  • die Rollen müssen mindestens einen Durchmesser von 200mm aufweisen,
  • der Reibungskoeffizient zwischen Rolle und Reifen muss 0,7 im trocken und 0,6 im nassen Zustand betragen,
  • für Pkw und Wohnmobile muss die Prüfgeschwindigkeit der Rollen unter Last größer als 4 km/h, bei kombinierten Pkw/Lkw Prüfständen größer als 2,6 km/h und bei sonstigen Fahrzeugklassen größer als 2 km/h sein,
  • die automatische Abschaltung des Prüfstandes muss bei gemessenen 27% (± 3%) Schlupf einsetzen.

Plattenprüfstände müssen ab Januar 2020 folgende Anforderungen erfüllen:

    Plattenprüfstände, genauso wie Rollenprüfstände, müssen über einen voll funktionsfähigen ASA-Livestream verfügen.
  • im Vergleich zu Rollenprüfständen, müssen die Prüfplatten nur 1,5 Meter lang sein,
  • der Reibungskoeffizient zwischen Platte und Reifen muss bei 0,7 im nassen und bei 0,6 im trockenen Zustand sein,
  • die Fahrbahn muss so verbaut sein, dass zwischen den einzelnen Rädern und der Prüfplatte eine mittlere tangentiale Schubkraft gemessen werden kann,
  • die Messung der tangentialen Schubkraft, bei einer Abbremsung von 5 km/h auf 2 km/h muss gemessen werden,
  • bei einer Auffahrgeschwindigkeit zwischen 8 und 12 km/h, misst die die minimale Messzeit 0,4 Sekunden,
  • falsche Messungen sind kennzeichnungspflichtig und dürfen weder angezeigt, gespeichert oder gedruckt werden.

Wie können Werkstätten überprüfen, ob sie die neue Regelung einhalten?

  • Überprüfung der ASA-Livestreams
  • auf Aktualität: Das aktuelle ASA-Livestream kann man an der Ethernet Buchse erkennen.
  • auf Funktionstüchtigkeit durch einen Prüfingenieur der Überwachungsorganisationen oder durch einen Berater der Kfz-Innung
  • Überprüfung der letzten Stückprüfung: Bei der letzten Stückprüfung kann nachgeschaut werden, ob diese der aktuellen Prüfrichtlinie entspricht.
  • Herstellerinformationen: Informieren Sie sich bei Ihrem Hersteller, ob der Bremsprüfstand der neuen Richtlinie entspricht

Was können Sie machen, falls Ihre Bremsprüfstände die Richtlinien nicht einhalten?

Auch wenn die Bremsenprüfstände nicht der neuen Richtlinie entsprechen, müssen diese nicht immer ausgetauscht werden, sondern können teilweise auch aufgerüstet werden. Dies ist jedoch individuell zu prüfen. Viele Hersteller haben sich bereits frühzeitig vorbereitet und entsprechende Aufrüstungsmöglichkeiten in Ihr Sortiment aufgenommen. Ein Blick auf die Website oder ein Griff zum Telefon kann unter Umständen viel Geld sparen.

Wichtig: Der Prüfstand darf grundsätzlich weiter eingesetzt werden, jedoch nicht für Untersuchungen im Rahmen der Hauptuntersuchung. Wenn Sie als Werkstatt weiter Hauptuntersuchungen für Pkw oder/und Lkw anbieten wollen, muss der Bremsenprüfstand den aktuellen Vorgaben entsprechen.  

Wichtiger Hinweis/Kasten
Sofern Ihre Bremsenprüfstände (noch) nicht den neuen Richtlinien entsprechen, dürfen Sie diese ab 01.01.2020 nicht mehr für Hauptuntersuchung einsetzen.

Qualität ist mehrwert - werkstatt-Stammtisch

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