Das geplante Verbrenner-Aus ab 2035 ist beschlossen: Am 14. Februar 2023 hat das EU-Parlament das Ende des Verbrennermotors besiegelt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, doch das gilt als Formsache. Die Entscheidung der EU ist umstritten und hat weitreichende Folgen für die Automotive-Branche. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Weg vom Verbrenner, hin zur Elektromobilität: Ab 2035 dürfen innerhalb der EU nur noch Neuwagen verkauft werden, die keine Treibhausgase ausstoßen – das hat das EU-Parlament am 14. Februar 2023 mit 340 Ja- und 279 Nein-Stimmen beschlossen. Das bedeutet konkret: In der EU dürfen ab 2035 nur noch Autos mit E-Motor neu zugelassen werden, Neuzulassungen von Pkw mit Verbrenner-Motor sind dann nicht mehr erlaubt.
Das Verbrenner-Aus soll einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Doch viele Fragen bleiben offen: Wäre ein technologieoffener Ansatz nicht sinnvoller? Wie sieht die Zukunft von E-Fuels aus? Kann das Verbrenner-Aus noch gekippt werden? Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein, denn im Jahr 2026 soll der Kompromiss erneut geprüft werden.
Was genau wurde beschlossen?
Das EU-Parlament in Straßburg billigten am 14. Februar 2023 die neuen CO2-Vorgaben, wonach ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos und Vans neu zugelassen werden dürfen. EU-Staaten, Kommission und Europaparlament hatten sich bereits im Oktober 2022 auf das Verbrenner-Aus verständigt. Die Abgeordneten stimmten nun auch formell dafür.
Der Gesetzesentwurf gehört zum EU-Klimapaket „Fit for 55“: Bis 2030 sollen klimaschädliche Emissionen um 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt und bis 2050 in Europa Klimaneutralität erreicht werden. Die Mitgliedsstaaten müssen der Einigung noch zustimmen, dies gilt in der Regel als Formalie. Die endgültige Genehmigung wird im Laufe des März erwartet.
Ist das Verbrenner-Aus endgültig?
Die Entscheidung soll im Jahr 2026 erneut geprüft werden können. Noch im Gange ist auch die Diskussion um E-Fuels: Der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen wurde nicht von vornherein ausgeschlossen. Die EU-Kommission soll laut der Einigung von 2022 prüfen, ob E-Fuels in Zukunft genutzt werden können. Allerdings gilt dies wohl nur für Fahrzeuge „außerhalb des Systems der Flottengrenzwerte“, das heißt für Kleinstserien oder Sonderfahrzeuge wie Feuerwehr- oder Krankenwagen. Teile der Bundesregierung sind gegen das allgemeine Verbot von Verbrennern und wollen E-Fuels auch bei PKW ermöglichen. „Die Nutzung von klimafreundlichen eFuels in PKW muss dauerhaft ermöglicht werden. Auch nach 2035 müssen Fahrzeuge zugelassen werden, die mit eFuels klimaneutral betrieben werden“, schreibt Bundesverkehrsminister Volker Wissing am 28. Februar 2023 auf Twitter. Der FDP-Politiker droht mit einem Veto bei der EU-Kommission in Brüssel, wenn die Nutzung von E-Fuels verboten wird.
Welche Autos betreffen die EU-Vorgaben?
Bei den neuen EU-Vorgaben geht es um alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2035 neu zugelassen werden. Für bereits zugelassene Autos mit Verbrennermotor gilt Bestandschutz und sie dürfen weiterfahren. Laut ADAC können Autos mit Verbrennungsmotor nach aktuellem Stand auch nach 2035 noch weiterverkauft und zugelassen werden, solange es sich nicht um die Erstzulassung handelt.
Welche Pläne gibt es für schwere Nutzfahrzeuge?
Die EU-Kommission hat am 14. Februar 2023 einen Vorschlag für schweren Nutzfahrzeuge vorgelegt: Die EU will künftig auch deren CO2-Ausstoß verringern. Bis zum Jahr 2040 sollen Lkw und Busse ab einem Gewicht von fünf Tonnen 90 Prozent weniger CO2 ausstoßen als im Jahr 2019. Als Zwischenziel schlägt die Kommission vor, dass der CO2-Ausstoß ab 2030 bereits um 45 Prozent verringert werden soll. Kranken- und Feuerwehrwagen sowie Landwirtschaftsfahrzeuge seien ausgenommen. Ein komplettes Verbot von Diesel- und Benzinmotoren ist für Lkw nicht vorgesehen. Parlament und Mitgliedsstaaten müssen nun über den Vorschlag der Kommission beraten.
Wie lauten die Flottenziele der EU?
Bis 2035 sollen die Flottengrenzwerte für Autos auf null sinken. Das Flottenziel der EU gibt Autoherstellern vor, wie viel CO2 ihre produzierten Fahrzeuge im Betrieb ausstoßen dürfen. Im Vergleich zu 1990 sollen bis 2030 klimaschädliche Treibhausgasemissionen um 55 Prozent sinken. Bis 2050 strebt die EU an, klimaneutral zu werden. Nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur mit Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoff einhalten. Benzin- und Dieselfahrzeuge sollen demnach immer mehr durch Elektroautos ersetzt werden.