Werkstatt-Update 2025: Was jetzt wichtig wird!

Das Jahr 2025 bringt für Werkstätten einige Neuerungen mit sich – von verpflichtenden E-Rechnungen über die neue Euro-5+-Norm für Motorräder bis hin zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Auch die Gasprüfpflicht für Wohnmobile und Erleichterungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung sind Themen, die für Werkstätten relevant sind.

Wer sich frühzeitig mit diesen Änderungen auseinandersetzt, kann nicht nur gesetzliche Hürden vermeiden, sondern auch neue Geschäftschancen erschließen – sei es durch den Ausbau digitaler Prozesse oder das Anbieten neuer Dienstleistungen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick und was sie für Ihren Betrieb bedeuten.

E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025: das müssen freie Werkstätten wissen

E-Rechnungspflicht: Digitalisierung der Buchhaltung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, einschließlich freier Werkstätten, elektronische Rechnungen empfangen können. Formate wie ZUGFeRD oder X-Rechnung sind Pflicht – einfache PDFs reichen nicht mehr aus. Wer seine Buchhaltung noch nicht angepasst hat, sollte jetzt handeln, um keine Probleme mit der Steuer zu riskieren. Ausführliche Infos finden Sie in unserem Beitrag zur E-Rechnung.

Tipp: Nutzen Sie die Checkliste von ZDH und Datev, um sich einen Überblick zu verschaffen. Ihr Steuerbüro ist außerdem ein wichtiger Ansprechpartner und kann Hilfestellung geben. Auch bei den Handwerkskammern erhalten Sie Unterstützung und betriebswirtschaftliche Beratung.

Barrierefreiheit wird Pflicht für digitale Angebote

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Werkstätten mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Produkte online verkaufen oder elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Webseiten und digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das bedeutet: Keine Hindernisse für Menschen mit Einschränkungen – und eine bessere Nutzererfahrung für alle Kunden. Barrierefreie Websites bieten beispielsweise Alternativtexte für Bilder, lesbare Schriftgrößen und eine einfache Sprache und sind kompatibel mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.

Tipp: Die  online-Werkstattgespräche der IHK  zum BFSG geben praktische Hilfestellungen zur Umsetzung. 

Neue Euro-5+-Norm für Motorräder

Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch neue Motorräder zugelassen, die die Euro-5+-Norm erfüllen. Werkstätten müssen sich auf neue Abgastechnologien einstellen – und sicherstellen, dass sie die Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge problemlos durchführen können. Zum Auslesen von Fehlercodes und Diagnosedaten ist eine OBD-II-Schnittstelle nötig. Hier müssen die Mitarbeiter in der Handhabung der neuen OBD-II-Systeme und Diagnosetools geschult werden.

Tipp: Zulieferer bieten häufig Schulungen zur Nutzung ihrer Geräte an.

Neue Euro-5+-Norm für Motorräder
Hauptuntersuchung 2025: Neue Plakettenfarben

Hauptuntersuchung 2025: Neue Plakettenfarben

Fahrzeuge mit orangefarbener HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig bleibt. Für Neuzulassungen ab 2025 wird eine braune Plakette eingeführt – mit der ersten HU 2028.

Tipp: Wir haben im Werkstatt-Stammtisch mit Betrieben über die Chancen der HU diskutiert – lesen Sie hier die Ergebnisse.

Gasprüfungspflicht für Wohnmobile

Ab Mitte 2025 müssen Halter von Wohnmobilen oder -wagen mit Flüssiggasanlage alle zwei Jahre eine verpflichtende Gasprüfung durchführen lassen. Werkstätten mit entsprechendem Know-how können sich hier ein neues Geschäftsfeld erschließen. Die Gasprüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, welches die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt.

Tipp: Als Sachkundiger können Sie sich unter https://g607.de/ registrieren oder eine Schulung buchen, um sich über den ZKF prüfen zu lassen.

Gasprüfungspflicht für Wohnmobile

Steuern und Verwaltung: Mehr Digitalisierung und Entlastung

  • Digitale Steuerbescheide: Steuerbescheide und Verwaltungsakte werden künftig digital bereitgestellt.
  • Erleichterung bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Unternehmen, die 2024 weniger als 2.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt haben, können sich von der monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldung befreien lassen.

Tipp: Kalkulieren Sie mit unserem Stundensatz-Rechner einen wirtschaftlich rentablen Stundensatz für Ihre Werkstatt.

Weitere Beiträge

Die Automobilbranche durchlebt eine Revolution: Elektrifizierung, Digitalisierung und immer komplexere Datenanalysen prägen zunehmend den Werkstattalltag….

In Kfz- und Nfz-Werkstätten fallen täglich die unterschiedlichsten Werkstattabfälle an, die zu einem großen Teil…

Mit der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen älteren Baujahrs und/oder höherer Laufleistung leisten freie Werkstätten…

Gefälschte Produkte sind längst Bestandteil unseres Alltags: Markenkleidung, Kosmetik, Medikamente – zahlreiche Unternehmen sehen sich…

Fahrerassistenzsysteme (FAS) sind aus modernen Fahrzeugen nicht mehr wegzudenken. Sie sollen Autofahrer:innen unterstützen und für…

Seit Juli 2023 wird bei der Abgasuntersuchung (AU) für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge die Partikelmessung angewendet. Zuvor wurde…

Der Kunde kommt in die Werkstatt, hat ein selbst mitgebrachtes Teil dabei und möchte von…

Das neue Jahr ist noch nicht alt, aber die Kosten in der Werkstatt – sei…