Abschaffung des gelben Scheins

Der „gelbe Scheine“ bei einer Krankmeldung soll zukünftig durch eine digitale Variante ersetzt werden. Erste Tests wurde bereits erfolgreich abgeschlossen.
Sinn des Ganzen ist es Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkassen zu entlasten.

Beschlossen wurde die Neuregelung im Gesetzpaket zum Bürokratieabbau, welches Ende 2019 beschlossen wurde. Von den Neuerungen verspricht sich die Politik eine Ersparnis von jährlich 19 Millionen Stunden und 77 Millionen Euro Versandkosten.

Das Verfahren

Bislang bekommt man vom Arzt gleich drei Bescheinigungen: Eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse, und eine ist für seine persönlichen Unterlagen. Auf dem Formular für die Krankenkasse befindet sich die Diagnose in verschlüsselter Form. Die Regelung, dass Krankenkassen die Bescheinigung nur noch in digitaler Form erhalten, ist bereits auf den Weg gebracht. Dieses Verfahren wird nun auf die Arbeitgeber ausgeweitet: Im nächsten Schritt informiert die jeweilige Kasse Unternehmen elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Diese müssen das Formular also nicht mehr beim Arbeitgeber einreichen.

Erfolge des Verfahrens

Erfolge des elektronischen Verfahrens zeigt ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse (TK), an dem sich seit 2017 mehr als 600 Ärzte in ganz Deutschland beteiligt haben.

Die Patienten sollen sich so besser auf ihre Gesundheit konzentrieren können und müssen sich nicht damit beschäftigen, die Bescheinigungen einzuscannen oder in die Post zu geben. Das Risiko die Einreichung zu Vergessen wird zudem auch minimiert.

Wie geht es weiter?

Nach einer Übergangsphase ab Oktober 2021 soll es ab Frühjahr 2022 nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben. Dann ist der in der Arbeitswelt zur Institution gewordene „gelbe Schein“ endgültig abgeschafft. Für Arbeitnehmer entfällt ein großes Risiko: Das Versäumnis, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig einzureichen, konnte bislang erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solange die Krankenkasse die Bescheinigung nicht erhalten hat, verlor der Arbeitnehmer den Anspruch auf die Entgeltfortzahlung.

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