Änderungen der Straßenverkehrsordnung

Verkehrsregeln-Straßenverkehrsordnung

Während die Welt sich um Corona dreht, wurde in Deutschland eine neue Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Diese beinhaltet einige drastische Veränderungen, die bereits am 28. April in Kraft treten. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich geändert hat und worüber Sie Ihre Mitarbeiter und auch Kunden informieren sollten.

Im Wesentlichen beinhaltet die Novelle der Straßenverkehrsordnung:

  • Verschärfte Fahrverbote (bereits ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • Verschärfte Strafen für Halten in zweiter Reihe
  • Verschärfte Strafen für das Durchfahren einer Rettungsgasse

Fahrverbote drohen wegen der neuen Straßenverkehrsordnung
Ab sofort werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 21km/h bereits mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Außerorts steht das Fahrverbot an, wenn die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 26 km/h überschritten wurde.

Verschärfungen bei Rettungsgassen

Beim Umgang mit Rettungsgassen wurde die StVO gleich in zwei Punkte verschärft. Bisher zahlte jeder, der keine Rettungsgasse bildete, obwohl es nötig gewesen wäre, 200 Euro und kassierte zwei Punkte. Neu ist: Zu den bisherigen Strafen kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.

Wer die Rettungsgasse nutzt, um selbst schneller voran zu kommen, den trifft es künftig noch härter: Mindestens 240 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg und ebenfalls ein Monat Fahrverbot werden dann fällig.

Neue Reglungen zum Halten in zweiter Reihe

Mal eben etwas ausladen oder jemand ein- oder aussteigen lassen und dafür in zweiter Reihe halten? Das ist heute schon verboten, wird aber häufig geduldet und mit nur 15 Euro bestraft. Das ändert sich ab sofort signifikant: In der neuen Straßenverkehrsordnung wird Halten in zweiter Reihe mit 55 Euro bestraft. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht eine Strafe von 70 Euro und ein Punkt. Ähnlich sehen die neuen Strafen für das Halten oder Parken auf Geh- oder Radwegen aus. Auch hier drohen bei Behinderung 70 Euro und ein Punkt.

Über diese Regelungen hinaus gibt es weitere Neuerungen, dazu gehören z.B.

  • Fahrradzonen (wie Tempo 30 Zonen)
  • Grünpfeilregelung – Erweiterungen für Radfahrer
  • Definierter Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern (1,5m innerorts, 2 m außerorts)
  • Neues Verkehrsschild: Überholverbot von Zweirädern
  • Abbiegen für Lkw – wenn Fahrradwege vorhanden sind, nur noch in Schrittgeschwindigkeit
  • Parkplätze für Lastenräder, Parkplätze für Carsharing Fahrzeuge

Blitzer-Apps auf Smartphones sind verboten (Verstöße werden mit 75 Euro geahndet und einem Punkt in Flensburg)

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