Aushangpflichtige Gesetze in Betrieben bereitstellen

Aushangpflichtige Gesetze muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in der neuesten Fassung zugänglich machen, ansonsten können Bußgelder und Schadensersatzansprüche folgen. Die jüngsten Neuerungen sind der aktuellen Corona-Pandemie geschuldet. Betroffen sind davon auch bereits bestehende Vorschriften wie beispielsweise das aushangpflichtige Arbeitszeitgesetz, das teilweise aushangpflichtige Arbeitsgerichtgesetz oder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Zusätzliche Anpassungen sind die Änderungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz und das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, genauso wie das dritte Bürokratieentlastungsgesetz. Der Forum Verlag hat eine aktualisierte Neuauflage der Gesetzessammlung „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ erstellt, um Betriebe bei ihrer Aushangpflicht zu unterstützen.

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