Der Betrieb wird aufrecht gehalten

Werkstatt immer noch geöffnet

Die Prüforganisationen gehen ihrer Tätigkeit auch gerade in der aktuell krisenbehafteten Situation weiter nach. Es wird weiter geprüft. Die KÜS weist auf unterschiedliche behördliche Anordnungen hin, die für die Hauptuntersuchungen und andere Prüfungen gelten. Um eine klare Darstellung der aktuell geltenden behördlichen Anordnungen zu erzielen, hat die KÜS in Zusammenarbeit mit weiteren Überwachungsorganisationen ein Schreiben der technischen Leitungen verfasst. Durch die technische Leitung aller Überwachungsinstitutionen wird klargestellt:

Prüfstützpunkte und Prüfstellen der Überwachungsorganisationen und Technische Prüfstellen bieten weiterhin die Serviceleistungen, bestehend aus Abgas- und Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfungen und Betriebserlaubnisbegutachtungen, an.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfiehlt den Polizeibehörden der Länder eine vorübergehende Nichtahndung der folgenden Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), sofern eine eingeschränkte oder fehlende Prüfkapazität vorliegt:

  1. Vorführungsfrist bis zu 2 Monate überschritten
  2. Vorführungsfrist mehr als 2 Monate und
  3. bis zu 4 Monate überschritten.

So sollen aber alle regulären Fristen zur HU/SP einschließlich der Ergänzungsuntersuchungen zur Durchführung der HU weiter Bestand haben.
Für die Fristanhebung bei Nachuntersuchungen auf bis zu zwei Monate wurde lediglich die Anlage VIIIa StVZO geändert. Begründet wird dies mit der Entstehung von Engpässen durch Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen und Probleme bei der Terminvergabe von Werkstätten auf Grund der aktuellen Lage.

Auch bei überzogener Frist bei der HU gilt generell ein Versicherungsschutz. Der Schaden wird vorerst durch die Versicherung übernommen.
Ob im Anschluss die Versicherung gegenüber dem Fahrzeughalter Forderungen geltend macht, bleibt allerding offen.

Die Gesundheit und die Sicherheit aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter und Partner) hat höchste Priorität. Aus diesem Grund sollen an allen Prüfstellen und Prüfstützpunkten spezielle Hygienemaßnahmen gelten und die Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Im Sinne der Verkehrssicherheit sollten die Fristen zur HU eingehalten werden, empfiehlt die KÜS.

Qualität ist mehrwert - werkstatt-Stammtisch

Werkstatt-Stammtisch

Der nächste Termin findet statt am :

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