Meister-Bafög wird Aufstiegs-Bafög

meister bafög

Der Bundesrat gibt grünes Licht: Angehende Kfz-Meister dürfen von der neuen Aufstiegshilfe profitieren. Das Bundesbildungsministerium hatte im Januar die Neuregelungen angestoßen. Nachdem der Bundestag Anfang Februar seine Zustimmung gegeben hatte, stimmte der Bundesrat am 13. März den neuen Gesetzen zu. Die 20 Jahre lang als Meister-Bafög bekannte Förderung für fortbildungswillige Fachkräfte wird ab dem Sommer 2020 aufgestockt und heißt nun Aufstiegs-Bafög. Dieser Schritt sei seit längerem nötig gewesen, um im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben und um Fachkräfte im Land zu halten.

Rund 350 Millionen Euro will das Ministerium in der laufenden Wahlperiode ab August investieren. Die bisherigen Ausgaben bezifferten sich nach Angaben des Staates auf 281 Millionen Euro.

Im Einzelnen geht es bei den Neuregelungen um höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und Darlehenserlasse. Kinderbetreuungszuschläge sollen von 130 Euro auf 150 Euro erhöht werden.

  • Weitere Anpassungen liegen in der Aufstockung des Beitrags zur Lehrgangs- und Prüfungsgebühr von 40 % auf 50 %
  • Ebenfalls von 40 % auf 50 % steigt der Belohnungserlass
  • Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdiener werden erweitert
  • Existenzgründer erhalten einen vollständigen Erlass der Darlehensschuld

Aufstiegs-Bafög fördert alle Altersklassen

Die Teilnahme an den Fördermaßnahmen gelten für Fortbildungswillige aller Altersklassen. Die finanzielle Unterstützung beinhaltet einkommensunabhängige Beiträge zu den Kosten für Fortbildungsmaßnahmen und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Seitens der KfW erfolgen die Förderungen zum Teil als Zuschuss und teils als zinsgünstige Darlehen. Seit Start des AFBG im Jahr 1996, konnten laut Bildungsministerium ca. 2,8 Millionen Personen gefördert werden und somit ihren beruflichen Aufstieg mit Hilfe von Förderungen umsetzen.

Keine Nachteile trotz Coronakrise

Bei den aktuell laufenden Aufstiegsförderungen sollen aufgrund der Corona-Pandemie keine Nachteile für Geförderte entstehen. Geförderte erhalten im Falle der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG.

Fortbildungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, sollen aber erst mit Beginn der Maßnahme gefördert werden. Gefördert werden keine Zeiträume vor Beginn einer Maßnahme.

Weitere Informationen können Sie auf den Seiten Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter

https://www.bmbf.de/de/finanzierung-bafoeg-andere-72.html nachlesen.

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