De-minimis – so holen Sie das meiste raus

Ein hin und her gab es in den letzten Jahren zur De-minimis-Förderung vom Bund. Wir schaffen Ihnen den Überblick, damit Sie auf dem Laufenden sind und De-minimis gut für Ihr Geschäft nutzen können:

Was ist De-minimis?

De-minimis ist ein Förderprogramm des Bundes, das vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vergeben wird. Gefördert werden Logitiskunternehmen, die auf Lkw setzen, konkret heißt das dann offiziell „ Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“.

Was wird gefördert?

De-minimis fördert unterschiedliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder Förderung der Umweltfreundlichkeit von Speditionen und Logistikern. Aufgeteilt sind diese Maßnahmen in fahrzeugbezogene Maßnahmen, personenbezogene Maßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Welche Maßnahmen sind für Nutzfahrzeug-Werkstätten besonders interessant?

Als Lkw-Werkstatt sind vor allem die fahrzeugbezogenen Maßnahmen für Sie und Ihre Kunden relevant. Im Rahmen von De-minimis können folgende Maßnahmen am Fahrzeug gefördert werden:

  • Ausstattung der Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen
  • Ausstattung der Fahrzeuge mit Kommunikationslösungen zum Betrieb
  • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze im Fahrzeug
  • Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
  • Optimierung der Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Installation von Kühltrennwänden
  • Optimierung des aerodynamischen Luftwiderstands
  • Installation von Partikelminderungssystemen
  • Minimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Ausstattung des Fahrzeuges mit rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen

Wie sieht die De-minimis-Förderung konkret aus?

Das Unternehmen muss den Antrag form- sowie fristgerecht über das so genannte eService-Portal übermitteln. Die Antragsfrist variiert leicht von Jahr zu Jahr, läuft aber in der Regel von Januar bis Oktober.

Wie viel kann maximal gefördert werden?

Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben werden vom Bundesamt für Güterverkehr übernommen. Es gibt jedoch weitere Obergrenzen: Pro Fahrzeug werden maximal 2.000 Euro bereit gestellt und pro Unternehmen maximal 33.000 Euro.
Diese Höchstsummen sollten bei der Planung der Maßnahmen berücksichtigt werden, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Grundsätzlich gilt: Pro Fahrzeug können 2.000 Euro Förderungssumme erteilt werden, die aber nur, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei 2.500 Euro liegen.

Was muss man beachten?

Grundsätzlich ist es wichtig, alle Formalien zu beachten und genau zu prüfen, ob die Maßnahme an dem Fahrzeug zuwendungsfähig ist. Beachten Sie außerdem, dass ein Fahrzeugnachweis erbracht werden muss, um zu belegen, wem das Fahrzeug gehört.

Was sind die aktuellen Neuerungen?

Fast jedes Jahr gibt es neue Regelungen. Das betrifft beispielsweise neue förderfähige Maßnahmen. Informieren Sie sich genau, am besten vorab direkt beim Bundesamt für Güterverkehr auf folgender Seite: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Meldungen/Antragsunterlagen_DM_2019.html?nn=45894

Die Sache mit den Reifen:

Häufig diskutiert wird die Förderfähigkeit von Reifen. Aktuell sind Reifen unter bestimmten Umständen förderfähig.
Allerdings bleibt abzuwarten, ob das dauerhaft so bleibt. Sofern Sie planen, die Förderung für Reifen anzuwenden, sollten Sie sich ebenfalls über den aktuellen Stand der Regelung informieren.

De-minimis für Kunden nutzen

Machen Sie es Ihren Kunden einfach und nutzen Sie De-minimis als Verkaufshilfe: Schulen Sie einen Mitarbeiter intensiv in dem Thema Förderungsmöglichkeiten und unterstützen Sie Ihre Kunden bei der Erstellung der Anträge und der Einreichung der Unterlagen. Wenn Sie genau informiert sind, welche Ihrer Leistungen wie gefördert werden können, kann das im Verkaufsgespräch den entscheidenden Ausschlag geben.

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