In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug einen geeigneten Führerschein. Vom kleinsten motorisierten Zweirad bis hin zu riesigen Trucks oder sogar Schwertransportern. Beim Führerschein werden hierzulande 17 Klassen unterschieden. Wir geben einen Überblick und helfen bei der Entscheidung, welche Führerscheinklasse für wen passen könnte.
Krafträder | Pkw | Kraftfahrzeuge | Kfz + Personenbeförderung | Zug- & Arbeitsmaschinen |
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Klasse AM | Klasse B1 | Klasse C1 | Klasse D1 | Klasse L |
Klasse A | Klasse B | Klasse C | Klasse D | Klasse T |
Klasse A1 | Klasse BE/96 | Klasse CE | Klasse D1E | |
Klasse A2 | Klasse C1E | Klasse DE |
Vor 1999 gab es in Deutschland fünf Führerscheinklassen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins kamen zunächst sieben neue Klassen hinzu. Diese wurden dann noch einmal um weitere acht Unterklassen ergänzt. Seit der bis heute gültigen EU-Führerscheinreform von 2013 kann man sich die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sehr gut merken, indem man sie alphabethisch einordnet. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt alles, was für eine gültige Fahrerlaubnis und die verschiedenen Führerscheinklassen wichtig ist.
Der Führerschein Klasse 3 galt lange als Standard-Führerschein. Der graue oder rosa „Lappen“ der alten Klasse 3 wird ab dem 19. Januar 2022 schrittweise bis spätestens 2033 mit dem neuen EU-Scheckkartenführerschein ersetzt. Heute umfasst der Führerschein die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L sowie T (nur auf Antrag). Welche Fahrzeuge davon gefahren werden dürfen, hängt vom Ausstallungsdatum und Ausstellungsort des alten Führerscheins der Klasse 3 ab.
Alle Autofahrer, die einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren. Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen haben und Gespanne sogar bis zu zwölf Tonnen, wenn das Zugfahrzeug ein 7,5 Tonner ist. Wer den Führerschein vor dem 1. April 1980 erhalten hat, kann zudem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter fahren – die heutige Klasse A1.
Mit der Führerscheinklasse 4 durften früher kleine Krafträder gefahren werden. Der „Rollerführerschein“ berechtigt heute zum Fahren von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die alte Klasse 4 entspricht heute den Klassen AM, A1, A2, A, B und L. Welche Klassen geführt werden dürfen, bestimmt das Ausstallungsdatum und der Ausstellungsort.
Die Führerscheinklasse 5, der „Landwirtschaftsschein“, berechtigte zum Fahren von Zugmaschinen bis zu 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h. Heute entspricht die Führerscheinklasse 5 der Fahrerlaubnisklasse L. Dazu zählen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h mit oder ohne Anhänger, Traktoren bis zu 32 km/h sowie Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu 60 km/h.
Der alte Führerschein der Klasse 2, umgangssprachlich auch „LKW-Führerschein“, erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Inbegriffen sind auch Züge mit mehr als drei Achsen. Die Fahrerlaubnisklasse 2 entspricht heute den neuen Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, und T. Was mit dem alten Führerschein der Klasse 2 gefahren werden darf, hängt von dem Erteilungsdatum des Führerscheins ab.
Wenn Autofahrer ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, dürfen sie Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Heute muss die Führerscheinklasse C1 erworben werden, um 7,5-Tonner zu fahren.
In Deutschland gibt es fünf Führerscheinklassen mit diversen Unterklassen:
Zum Motorradführerschein gehören die Klassen A, AM, A1 und A2.
Der alte Führerschein Klasse 3 umfasst die heutigen Führerscheinklassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L sowie T (nur auf Antrag).
Wer einen Führerscheinklasse der alten Klasse 3 besitzt, kann Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t fahren. Mit einer Fahrerlaubnis, die vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden, können auch Kleinkrafträder (A1) geführt werden.
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