Überblick über alle Führerscheinklassen

Inhaltsverzeichnis

Führerschein Klassen

In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug einen geeigneten Führerschein. Vom kleinsten motorisierten Zweirad bis hin zu riesigen Trucks oder sogar Schwertransportern. Beim Führerschein werden hierzulande 17 Klassen unterschieden. Wir geben einen Überblick und helfen bei der Entscheidung, welche Führerscheinklasse für wen passen könnte.

Mehr Führerscheinklassen durch EU-Führerschein

Lappen Führerschein - führerscheinklassen

Vor 1999 gab es in Deutschland fünf Führerscheinklassen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins kamen zunächst sieben neue Klassen hinzu. Diese wurden dann noch einmal um weitere acht Unterklassen ergänzt. Seit der bis heute gültigen EU-Führerscheinreform von 2013 kann man sich die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sehr gut merken, indem man sie alphabethisch einordnet. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt alles, was für eine gültige Fahrerlaubnis und die verschiedenen Führerscheinklassen wichtig ist.

Führerscheinklassen AM/A1/A2/A: Krafträder

AM:

  • Zweiräder mit Hilfsmotor und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei denen der Verbrennungsmotor einen Hubraum von max. 50 ccm aufweist, gelten als Zweiradklasse AM. Dazu zählen Mopeds und Roller.
  • Quads, Trikes und Fahrzeuge mit Elektromotor (max. 4 kW) gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.
  • Um diesen Führerschein machen zu dürfen, muss man mindestens 15 Jahre alt sein. Bis zum 16. Lebensjahr darf nur im Inland gefahren werden.
Motorrad führerscheinklassen
Die Führerscheinklassen A1, A2 und A beschreiben die Fahrerlaubnis für größere Motorradklassen

A1, A2 und A:

  • Die Führerscheinklassen A1, A2 und A beschreiben die Fahrerlaubnis für größere Motorradklassen.
  • Die Führerscheinklasse A1 ist ab 16 Jahren möglich und beinhaltet die untergeordnete Klasse AM gleich mit. Hierbei erwirbt man die Fahrerlaubnis für Leicht- und Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Die Motorleistung darf 11 kW nicht überschreiten.
  • Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW. Die Führerscheinklasse A2 darf ab 18 Jahren erlangt werden.
  • Das größte Kaliber im Bereich Krafträder und damit die Erlaubnis, alle im Handel erhältlichen Fahrzeugtypen fahren zu dürfen, bietet die Führerscheinklasse A. Fahrer dieser Klasse müssen ein Mindestalter von 24 Jahren haben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist man über zwei Jahre in Besitz der A2 Klassifizierung, ist der Einstieg auch schon mit 20 Jahren in die A-Klasse möglich. Die Führerscheinklasse A beinhaltet natürlich alle Unterklassen.

Führerscheinklassen B/BE/B96: Der Auto-Führerschein

Kfz Führerschein- führerscheinklassen
  • Der klassische Autoführerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die für nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind – auch mit Anhänger bis zu 750 kg. Eingeschlossene Klassen sind AM und die Sonderklasse L für das Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
  • Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht der Pkw-Führerschein mit der Fahrererlaubnisklasse B 17. Hierbei muss allerdings stets eine berechtigte Person (Besitzer der Führerscheinklasse B) bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit im Fahrzeug sitzen.
  • Zusatzklassen beim Pkw-Führerschein sind die beiden Varianten BE und B96. BE steht für Anhängerführerschein bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen; B96 gestattet das Fahren mit größeren Anhängern über 750 kg und Fahrzeugkombinationen von mehr als 3.500 kg und bis zu 4.250 kg. B96 gilt eigentlich nicht als eigenständige Klassifizierung, sondern ist eine Erweiterung.
  • Das Mindestalter für die Gesamtklasse B ist 18 Jahre.

Führerscheinklassen C1/C1E/C/CE: Die Welt der Brummis

Der C1-Führerschein berechtigt zum Fahren eines Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
  • Die Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von leichten Transportfahrzeugen. Diese haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 bis hin zu 7,5 Tonnen. Führerscheinklassen der gesamten A-Reihe und auch D1 und D sind nicht mit inbegriffen. Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht dürfen aber gezogen werden. Mindestalter ist 18 Jahre. Voraussetzung für die Zulassung ist der Besitz der Fahrerlaubnis B.
  • Als Erweiterung gilt die Führerscheinklasse C1E. Diese berechtigt zum Fahren eines Lkw in Kombination mit einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg. Dies gilt auch für die Kombination eines Pkws mit einem Anhänger. Generell gilt jedoch, dass das zulässige Gesamtgewicht von 12 Tonnen nicht überschritten werden darf.
  • Eine Fahrberechtigung für das Führen von Sattelkraftfahrzeugen erhält man mit der Führerscheinklasse C. Bei dieser Klasse gibt es keine Einschränkungen nach oben, in Bezug auf das Gesamtgewicht. Um diese Fahrerlaubnis zu erhalten ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich. Als Voraussetzung gilt der Besitz der Klasse B.
  • Eine Erweiterung der höchsten Nutzfahrzeug-Fahrerlaubnis besteht in der Klasse CE. Diese berechtigt das Mitführen eines Anhängers von mehr als 750 kg.

Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE: Personen befördern

  • Für die Personenbeförderung und das damit verbundene Fahren von großen Bussen etc. muss der Fahrer ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen. In den Fahrzeugen dürfen sich neben dem Fahrer max. 16 Personen aufhalten. Ein Anhänger darf bei der Klasse D1 ebenfalls angehängt werden.
  • Führerschein Klasse D1E gestattet das Mitführen eines Anhängers, der ein Gesamtgewicht von 750 kg überschreitet.
  • Um Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen, die mehr als 16 Personen befördern und Anhänger mit einem Gewicht von über 750 kg ziehen dürfen, ist die Führerscheinklasse D erforderlich. Voraussetzungen für den Erwerb dieser Fahrberechtigung sind ein Alter von mindestens 24 Jahren und der Besitz der Führerscheinklasse D.
  • Mit der Erweiterung auf DE ist der Fahrer berechtigt, zusätzlich noch Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg mitzuführen.
Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE: Personen befördern

Führerscheinklassen T und L: Schwere Landmaschinen

Führerscheinklassen T und L: Schwere Landmaschinen
  • Führerscheinklassen T und L gelten für das Führen von Fahrzeugen in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Führerscheinklasse T gilt für Zugmaschinen, die nicht mehr als 60 km/h fahren sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit maximal 40 km/h – auch mit Anhängern.
  • Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h, Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit maximal 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h.

Was ist Führerscheinklasse 3 heute?

Der Führerschein Klasse 3 galt lange als Standard-Führerschein. Der graue oder rosa „Lappen“ der alten Klasse 3 wird ab dem 19. Januar 2022 schrittweise bis spätestens 2033 mit dem neuen EU-Scheckkartenführerschein ersetzt. Heute umfasst der Führerschein die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L sowie T (nur auf Antrag). Welche Fahrzeuge davon gefahren werden dürfen, hängt vom Ausstallungsdatum und Ausstellungsort des alten Führerscheins der Klasse 3 ab.

Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?

Alle Autofahrer, die einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren. Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen haben und Gespanne sogar bis zu zwölf Tonnen, wenn das Zugfahrzeug ein 7,5 Tonner ist. Wer den Führerschein vor dem 1. April 1980 erhalten hat, kann zudem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter fahren – die heutige Klasse A1.

Mit der Führerscheinklasse 4 durften früher kleine Krafträder gefahren werden. Der „Rollerführerschein“ berechtigt heute zum Fahren von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die alte Klasse 4 entspricht heute den Klassen AM, A1, A2, A, B und L. Welche Klassen geführt werden dürfen, bestimmt das Ausstallungsdatum und der Ausstellungsort.

Die Führerscheinklasse 5, der „Landwirtschaftsschein“, berechtigte zum Fahren von Zugmaschinen bis zu 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h. Heute entspricht die Führerscheinklasse 5 der Fahrerlaubnisklasse L. Dazu zählen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h mit oder ohne Anhänger, Traktoren bis zu 32 km/h sowie Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu 60 km/h.

Was ist Führerscheinklasse 2 heute?

Der alte Führerschein der Klasse 2, umgangssprachlich auch „LKW-Führerschein“, erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Inbegriffen sind auch Züge mit mehr als drei Achsen. Die Fahrerlaubnisklasse 2 entspricht heute den neuen Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, und T. Was mit dem alten Führerschein der Klasse 2 gefahren werden darf, hängt von dem Erteilungsdatum des Führerscheins ab.

Wer darf bis 7,5 Tonnen fahren?

Wenn Autofahrer ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, dürfen sie Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Heute muss die Führerscheinklasse C1 erworben werden, um 7,5-Tonner zu fahren.

Welche Führerscheinklassen gibt es?

In Deutschland gibt es fünf Führerscheinklassen mit diversen Unterklassen:

  • Für Krafträder: A, AM, A1, A2
  • Für Pkw: B, BF17, BE, B1 (europäische Führerscheinklasse; in Deutschland durch B abgedeckt)
  • Für Lkw: C, CE, C1, C1E
  • Für Busse: D, DE, D1, D1E
  • Für Land- und Forstwirtschaft: L und T

Welche Motorrad-Führerscheinklassen gibt es?

Zum Motorradführerschein gehören die Klassen A, AM, A1 und A2.

Welche Führerscheinklassen beinhaltet die alte Klasse 3?

Der alte Führerschein Klasse 3 umfasst die heutigen Führerscheinklassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L sowie T (nur auf Antrag).

Was darf ich mit dem alten Führerscheinklasse 3 fahren?

Wer einen Führerscheinklasse der alten Klasse 3 besitzt, kann Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t fahren. Mit einer Fahrerlaubnis, die vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden, können auch Kleinkrafträder (A1) geführt werden.

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