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In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug einen geeigneten Führerschein.
Vom kleinsten motorisierten Zweirad bis hin zu riesigen Trucks oder sogar Schwertransportern. Beim Führerschein werden hierzulande 17 Klassen unterschieden. Wir geben einen Überblick und helfen bei der Entscheidung, welche Führerscheinklasse für wen passen könnte.
Was gibt es alles für Führerscheinklassen?
Krafträder | Pkw | Kraftfahrzeuge | Kfz + Personenbeförderung | Zug- & Arbeitsmaschinen |
---|---|---|---|---|
Klasse AM | Klasse B1 | Klasse C1 | Klasse D1 | Klasse L |
Klasse A | Klasse B | Klasse C | Klasse D | Klasse T |
Klasse A1 | Klasse BE/96 | Klasse CE | Klasse D1E | |
Klasse A2 | Klasse C1E | Klasse DE |
Vor 1999 gab es in Deutschland fünf Führerscheinklassen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins kamen zunächst sieben neue Klassen hinzu. Diese wurden dann noch einmal um weitere acht Unterklassen ergänzt. Seit der bis heute gültigen EU-Führerscheinreform von 2013 kann man sich die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sehr gut merken, indem man sie alphabethisch einordnet. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt alles, was für eine gültige Fahrerlaubnis und die verschiedenen Führerscheinklassen wichtig ist.
Führerscheinklassen AM/A1/A2/A: Krafträder
Führerscheinklasse AM
- Zweiräder mit Hilfsmotor und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei denen der Verbrennungsmotor einen Hubraum von max. 50 ccm aufweist, gelten als Zweiradklasse AM. Dazu zählen Mopeds und Roller.
- Quads, Trikes und Fahrzeuge mit Elektromotor (max. 4 kW) gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.
- Um diesen Führerschein machen zu dürfen, muss man mindestens 15 Jahre alt sein. Bis zum 16. Lebensjahr darf nur im Inland gefahren werden.
Was ist Führerscheinklasse A1, A2 und A?
- Die Führerscheinklassen A1, A2 und A beschreiben die Fahrerlaubnis für größere Motorradklassen.
- Die Führerscheinklasse A1 ist ab 16 Jahren möglich und beinhaltet die untergeordnete Klasse AM gleich mit. Hierbei erwirbt man die Fahrerlaubnis für Leicht- und Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Die Motorleistung darf 11 kW nicht überschreiten.
- Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW. Die Führerscheinklasse A2 darf ab 18 Jahren erlangt werden.
- Das größte Kaliber im Bereich Krafträder und damit die Erlaubnis, alle im Handel erhältlichen Fahrzeugtypen fahren zu dürfen, bietet die Führerscheinklasse A. Fahrer dieser Klasse müssen ein Mindestalter von 24 Jahren haben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist man über zwei Jahre in Besitz der A2 Klassifizierung, ist der Einstieg auch schon mit 20 Jahren in die A-Klasse möglich. Die Führerscheinklasse A beinhaltet natürlich alle Unterklassen.
Der Auto-Führerschein B/BE/B96
- Ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren ist ausschlaggebend.
- Die Beladung oder das tatsächliche Gewicht spielen keine Rolle.
- Fahren ohne die erforderliche Klasse stellt eine strafbare Handlung dar.
Nicht nur vor einer Reise mit einem Wohnwagen ist ein Blick in die Papiere sinnvoll. Denn eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt nicht immer das Ziehen kleinerer Anhänger. In manchen Fällen ist die Anhängerklasse BE erforderlich.
- Der klassische Autoführerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die für nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind – auch mit Anhänger bis zu 750 kg. Eingeschlossene Klassen sind AM und die Sonderklasse L für das Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
- Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht der Pkw-Führerschein mit der Fahrererlaubnisklasse B 17. Hierbei muss allerdings stets eine berechtigte Person (Besitzer der Führerscheinklasse B) bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit im Fahrzeug sitzen.
- Zusatzklassen beim Pkw-Führerschein sind die beiden Varianten BE und B96. BE steht für Anhängerführerschein bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen; B96 gestattet das Fahren mit größeren Anhängern über 750 kg und Fahrzeugkombinationen von mehr als 3.500 kg und bis zu 4.250 kg. B96 gilt eigentlich nicht als eigenständige Klassifizierung, sondern ist eine Erweiterung.
- Das Mindestalter für die Gesamtklasse B ist 18 Jahre.
Das gilt für die Pkw-Klasse B
Erlaubte Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) - bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), - mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz) - auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg) - auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt Die Führerscheinklasse B, die ab dem 19. Januar 2013 erworben wurde, erlaubt das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur innerhalb Deutschlands (mit Schlüsselziffer 194). Wenn das Fahrzeug eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Regelung nur für Fahrerinnen und Fahrer, die mindestens 21 Jahre alt sind. Für die vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Führerscheine der Klasse B oder Klasse 3 gilt die Berechtigung, dreirädrige Fahrzeuge, auch mit Anhänger, zu führen. Beim Umtausch werden die Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A eingetragen. Zusätzlich erlaubt die Führerscheinklasse B im Inland, sofern sie mindestens zwei Jahre lang im Besitz ist, das Fahren von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- oder Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden. Diese Fahrzeuge dürfen eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg haben und dürfen zur Güterbeförderung genutzt werden, solange sie keinen Anhänger ziehen. Die überschreitende Masse darf ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems zurückzuführen sein. |
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96* | Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Pkw (Klasse B) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGM) von über 750 kg sind betroffen, wenn das zGM der Kombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt. Die Schlüsselziffer 96 wird nach erfolgreichem Abschluss einer Schulung gemäß Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung eingetragen. |
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196* | Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre) |
Mindestalter |
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Mindestalter Sonderregelungen | Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:
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B & BE Prüfungen |
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Befristungen und Einschränkungen | Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. |
Gültigkeit des Führerscheindokuments |
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Probezeit | Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen. |
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Führerscheinklassen C1/C1E/C/CE: Die Welt der Brummis
- Die Führerscheinklasse C1 ermöglicht das Fahren von leichten Transportfahrzeugen. Diese Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen. Führerscheinklassen der gesamten A-Reihe sowie D1 und D sind nicht eingeschlossen. Es ist jedoch erlaubt, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 750 kg zu ziehen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine Voraussetzung für die Zulassung ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B.
- Als Erweiterung gilt die Führerscheinklasse C1E. Diese ermöglicht das Fahren eines Lkw in Kombination mit einem Anhänger, der ein Gewicht von mehr als 750 kg hat. Diese Regelung erstreckt sich auch auf die Kombination eines Pkws mit einem Anhänger. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das zulässige Gesamtgewicht von 12 Tonnen generell nicht überschritten werden darf.
- Um eine Fahrberechtigung für das Führen von Sattelkraftfahrzeugen zu erhalten, benötigt man die Führerscheinklasse C. Mit dieser Klasse gibt es keine Einschränkungen nach oben in Bezug auf das Gesamtgewicht. Um diese Fahrerlaubnis zu erlangen, muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Als Voraussetzung gilt der Besitz der Klasse B.
- Eine Erweiterung der höchsten Nutzfahrzeug-Fahrerlaubnis besteht in der Klasse CE. Mit dieser Klasse ist es gestattet, einen Anhänger von mehr als 750 kg mitzuführen.
Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE: Personen befördern
- Für die Personenbeförderung und das damit verbundene Fahren von großen Bussen usw. muss der Fahrer ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. In den Fahrzeugen dürfen sich neben dem Fahrer maximal 16 Personen aufhalten. Ein Anhänger darf auch bei der Klasse D1 angehängt werden.
- Der Führerschein der Klasse D1E gestattet das Mitführen eines Anhängers, dessen Gesamtgewicht 750 kg überschreitet.
- Um Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen, die mehr als 16 Personen befördern und Anhänger mit einem Gewicht von über 750 kg ziehen dürfen, ist die Führerscheinklasse D erforderlich. Voraussetzungen für den Erwerb dieser Fahrberechtigung sind ein Alter von mindestens 24 Jahren und der Besitz der Führerscheinklasse D.
- Mit der Erweiterung auf DE ist der Fahrer berechtigt, zusätzlich noch Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg mitzuführen.
Führerscheinklassen T und L: Schwere Landmaschinen
- Führerscheinklassen T und L gelten für das Führen von Fahrzeugen in der Land- und Forstwirtschaft.
- Führerscheinklasse T gilt für Zugmaschinen, die nicht mehr als 60 km/h fahren sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit maximal 40 km/h – auch mit Anhängern.
- Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h, Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit maximal 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h.
Was ist Führerscheinklasse 3 heute?
Der Führerschein Klasse 3 galt lange als Standard-Führerschein. Der graue oder rosa „Lappen“ der alten Klasse 3 wird ab dem 19. Januar 2022 schrittweise bis spätestens 2033 mit dem neuen EU-Scheckkartenführerschein ersetzt. Heute umfasst der Führerschein die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L sowie T (nur auf Antrag). Welche Fahrzeuge davon gefahren werden dürfen, hängt vom Ausstallungsdatum und Ausstellungsort des alten Führerscheins der Klasse 3 ab.
Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?
Alle Autofahrer, die einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren. Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen haben und Gespanne sogar bis zu zwölf Tonnen, wenn das Zugfahrzeug ein 7,5 Tonner ist. Wer den Führerschein vor dem 1. April 1980 erhalten hat, kann zudem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter fahren – die heutige Klasse A1.
Mit der Führerscheinklasse 4 durften früher kleine Krafträder gefahren werden. Der „Rollerführerschein“ berechtigt heute zum Fahren von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die alte Klasse 4 entspricht heute den Klassen AM, A1, A2, A, B und L. Welche Klassen geführt werden dürfen, bestimmt das Ausstallungsdatum und der Ausstellungsort.
Die Führerscheinklasse 5, der „Landwirtschaftsschein“, berechtigte zum Fahren von Zugmaschinen bis zu 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h. Heute entspricht die Führerscheinklasse 5 der Fahrerlaubnisklasse L. Dazu zählen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h mit oder ohne Anhänger, Traktoren bis zu 32 km/h sowie Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu 60 km/h.
Die Führerscheinklassen 3, 4 und 5 sind in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 nicht mehr gültig. Stattdessen gibt es die Führerscheinklassen der EU-Fahrerlaubnisrichtlinie. Die frühere Führerscheinklasse 3 wurde durch die heutige Klasse B ersetzt, die zum Führen von PKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen berechtigt. Die früheren Führerscheinklassen 4 entspricht heute A1, AM und L; die Führerscheinklasse 5 den neuen Klassen AM und L.
Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf dem neuen Führerschein?
Auf dem neuen Führerschein in der Europäischen Union finden sich verschiedene Zahlen und Buchstaben, die spezifische Informationen über die Fahrerlaubnis des Inhabers vermitteln. Diese Elemente sind standardisiert und ermöglichen eine leichtere Verständigung über Fahrerlaubnisklassen, Beschränkungen und Befristungen innerhalb der EU. Hier ist eine detaillierte Erläuterung der Bedeutungen dieser Zahlen und Buchstaben:
Führerscheinklassen (Spalte 9): Die Buchstaben A bis E stehen für die verschiedenen Fahrzeugklassen, für die der Führerschein gültig ist. Beispielsweise steht „B“ für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, „A“ für Motorräder und „C“ für Lkw.
Ausstellungsdatum (Feld 4a): Das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Ablaufdatum (Feld 4b): Das Datum, an dem der Führerschein seine Gültigkeit verliert und erneuert werden muss.
Ausstellende Behörde (Feld 4c): Der Name der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.
Führerscheinnummer (Feld 5): Eine einzigartige Nummer, die jedem Führerscheininhaber zugewiesen wird.
Geburtsdatum (Feld 3): Das Geburtsdatum des Führerscheininhabers.
Vor- und Nachname (Feld 1 und 2): Der vollständige Name des Führerscheininhabers.
Fotografie (Feld 9): Ein aktuelles Foto des Führerscheininhabers.
Unterschrift (Feld 8): Die Unterschrift des Führerscheininhabers.
Beschränkungen (Spalte 12): Hier können spezielle Einschränkungen oder Bedingungen aufgeführt werden, die für die Fahrerlaubnis gelten, wie zum Beispiel die Notwendigkeit, eine Brille zu tragen. Diese sind oft durch Codes dargestellt, die jeweils eine spezifische Beschränkung oder Anforderung angeben.
Zusätzliche Informationen (Spalte 11): In diesem Bereich können zusätzliche Informationen oder Bemerkungen eingetragen sein, die für den Führerschein relevant sind.
Angaben zur Wohnanschrift (nicht immer vorhanden): Einige Länder drucken auch die Wohnanschrift des Führerscheininhabers auf den Führerschein.
Diese Informationen tragen dazu bei, dass der Führerschein nicht nur als Nachweis der Fahrerlaubnis, sondern auch als wichtiges Dokument für die Identifizierung des Inhabers dienen kann. Die Standardisierung über die EU hinweg erleichtert zudem die Anerkennung der Fahrerlaubnisse zwischen den Mitgliedsstaaten.
Was ist Führerscheinklasse 2 heute?
Der alte Führerschein der Klasse 2, umgangssprachlich auch „LKW-Führerschein“, erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Inbegriffen sind auch Züge mit mehr als drei Achsen. Die Fahrerlaubnisklasse 2 entspricht heute den neuen Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, und T. Was mit dem alten Führerschein der Klasse 2 gefahren werden darf, hängt von dem Erteilungsdatum des Führerscheins ab.
Wenn Autofahrer ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, dürfen sie Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Heute muss die Führerscheinklasse C1 erworben werden, um 7,5-Tonner zu fahren.
In Deutschland gibt es fünf Führerscheinklassen mit diversen Unterklassen:
- Für Krafträder: A, AM, A1, A2
- Für Pkw: B, BF17, BE, B1 (europäische Führerscheinklasse; in Deutschland durch B abgedeckt)
- Für Lkw: C, CE, C1, C1E
- Für Busse: D, DE, D1, D1E
- Für Land- und Forstwirtschaft: L und T
Die Führerscheinklassen werden durch Buchstaben und teilweise Zahlen gekennzeichnet. Die Klasse B beispielsweise berechtigt zum Führen von PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz. Weitere Führerscheinklassen sind A für Motorräder, C für LKW und CE für LKW mit Anhänger.
Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz fahren. Außerdem ist das Fahren von leichten Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm erlaubt.
Mit der Führerscheinklasse L dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen gefahren werden. Außerdem ist das Fahren von Zugmaschinen mit Anhängern erlaubt, deren zulässiges Gesamtgewicht 25 km/h nicht überschreitet.
Die Führerscheinklasse A 79.03 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen. Die Klasse A 79.04 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Versionen umgetauscht werden. Alle Hintergründe und Fristen finden Sie hier.
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Außerdem dürfen Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden.
Mit der Führerscheinklasse C darf man Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren. Dazu gehören auch Lastkraftwagen und Sattelzüge.
Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht der heutigen Führerscheinklasse B. Damit darf man Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse F darf man Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Sonderfahrzeuge wie Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren.
Die Führerscheinklasse 4 wurde früher auch als „Rollerführerschein“ bezeichnet. Die Führerscheinklasse 4 gibt es seit 1999 nicht mehr. Die Führerscheinklasse 4 entspricht heute mindestens der neuen Klasse AM, die das Fahren von Kleinkrafträder mit zwei und drei Rädern sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern erlaubt. Außerdem schließt der Führerschein der Klasse 4 die neue Klasse L mit ein und befähigt zum Fahren von Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Die Zahl 171 auf dem Führerschein ist eine Schlüsselziffer, die auf der Rückseite des Führerscheins angegeben wird. Sie berechtigt zum Fahren von Bussen nur ohne Fahrgäste.
Die Schlüsselziffer 174 auf dem Führerschein bezieht sich auf die Klasse L und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Die Schlüsselziffer 175 auf dem Führerschein bezieht sich auf die Klasse L und berechtigt zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h beziehungsweise einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Ja, mit der Führerscheinklasse B darf man auch einen Roller oder ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
Die Führerscheinklasse B1 berechtigt zum Führen von vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von max. 15 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. In Deutschland benötigt man für diese Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse B.
Die Führerscheinklasse CE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Die Führerscheinklasse T ist eine Sonderklasse und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Der alte Führerschein der Klasse 3 wurde durch den EU-Führerschein ersetzt und ist nun in den Klassen B und BE integriert.
Die Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Die Zahl 79.06 auf dem Führerschein ist eine Schlüsselzahl, die auf der Rückseite des Führerscheins angegeben wird. Sie berechtigt zum Fahren von Gespannen der Klasse BE mit einem Anhänger von über 3,5 t.