Führerscheinklassen 2024: Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen

Führerscheinklassen 2024
Überblick über alle Führerscheinklassen 2024

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug einen geeigneten Führerschein.

Vom kleinsten motorisierten Zweirad bis hin zu riesigen Trucks oder sogar Schwertransportern. Beim Führerschein werden hierzulande 17 Klassen unterschieden. Wir geben einen Überblick und helfen bei der Entscheidung, welche Führerscheinklasse für wen passen könnte.

Was gibt es alles für Führerscheinklassen?

KrafträderPkwKraftfahrzeugeKfz + Personenbeförderung Zug- & Arbeitsmaschinen
Klasse AMKlasse B1Klasse C1Klasse D1Klasse L
Klasse AKlasse BKlasse CKlasse DKlasse T
Klasse A1Klasse BE/96Klasse CEKlasse D1E
Klasse A2Klasse C1EKlasse DE
Mehr Führerscheinklassen durch EU-Führerschein

Vor 1999 gab es in Deutschland fünf Führerscheinklassen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins kamen zunächst sieben neue Klassen hinzu. Diese wurden dann noch einmal um weitere acht Unterklassen ergänzt. Seit der bis heute gültigen EU-Führerscheinreform von 2013 kann man sich die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sehr gut merken, indem man sie alphabethisch einordnet. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt alles, was für eine gültige Fahrerlaubnis und die verschiedenen Führerscheinklassen wichtig ist.

Führerscheinklassen

Führerscheinklassen AM/A1/A2/A: Krafträder

Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse AM

Was ist Führerscheinklasse A1, A2 und A?

Führerscheinklasse A1, A2 und A
Führerscheinklassen B/BE/B96: Der Auto-Führerschein

Der Auto-Führerschein B/BE/B96

Für welche Fahrzeuge gelten die Führerscheinklassen B, BE und B 96?
  • Ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren ist ausschlaggebend.
  • Die Beladung oder das tatsächliche Gewicht spielen keine Rolle.
  • Fahren ohne die erforderliche Klasse stellt eine strafbare Handlung dar.

 

Nicht nur vor einer Reise mit einem Wohnwagen ist ein Blick in die Papiere sinnvoll. Denn eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt nicht immer das Ziehen kleinerer Anhänger. In manchen Fällen ist die Anhängerklasse BE erforderlich.

Das gilt für die Pkw-Klasse B

Erlaubte FahrzeugeKraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt


Die Führerscheinklasse B, die ab dem 19. Januar 2013 erworben wurde, erlaubt das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur innerhalb Deutschlands (mit Schlüsselziffer 194). Wenn das Fahrzeug eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Regelung nur für Fahrerinnen und Fahrer, die mindestens 21 Jahre alt sind.

Für die vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Führerscheine der Klasse B oder Klasse 3 gilt die Berechtigung, dreirädrige Fahrzeuge, auch mit Anhänger, zu führen. Beim Umtausch werden die Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A eingetragen. Zusätzlich erlaubt die Führerscheinklasse B im Inland, sofern sie mindestens zwei Jahre lang im Besitz ist, das Fahren von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- oder Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden. Diese Fahrzeuge dürfen eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg haben und dürfen zur Güterbeförderung genutzt werden, solange sie keinen Anhänger ziehen. Die überschreitende Masse darf ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems zurückzuführen sein.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96*Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Pkw (Klasse B) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGM) von über 750 kg sind betroffen, wenn das zGM der Kombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt. Die Schlüsselziffer 96 wird nach erfolgreichem Abschluss einer Schulung gemäß Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung eingetragen.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196*Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)
Mindestalter
  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17*)
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196
Mindestalter SonderregelungenHerabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:

  • Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Personen, die sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb befinden, können ebenfalls von einem herabgesetzten Mindestalter profitieren. Es ist jedoch zu beachten, dass sie während dieser Ausbildungsfahrten nur innerhalb Deutschlands durchführen dürfen.
B & BE Prüfungen
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Befristungen und EinschränkungenErteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Gültigkeit des Führerscheindokuments
  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.
ProbezeitBeim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
*Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

B196-Führerschein: 125er Motorräder mit Autoführerschein fahren

Der B196-Führerschein ermöglicht es seit Anfang 2020 Autofahrern, kostengünstig und ohne umfassende zusätzliche Prüfungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Diese Regelung, die bisher über 130.000 Autofahrer in Deutschland in Anspruch genommen haben, erfordert lediglich eine Fahrerschulung, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Durch diese Vereinfachung können Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW genutzt werden, ohne dass die üblichen strengen Anforderungen für Motorradklassen erfüllt werden müssen.

Fahrerschulung ohne Prüfung: Der Weg zum B196

Um den B196-Führerschein zu erhalten, ist keine separate theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Stattdessen müssen die Teilnehmer eine Fahrerschulung absolvieren, die aus neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten besteht. Diese Schulung deckt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fahrübungen ab und bereitet die Teilnehmer darauf vor, sicher 125er Krafträder zu führen.

B196-Führerschein: 125er Motorräder mit Autoführerschein fahren

Reichweite und Beschränkungen des B196

Der B196-Führerschein ist eine Besonderheit des deutschen Führerscheinwesens und wird ausschließlich in Deutschland anerkannt. Er erweitert die vorhandene Fahrerlaubnisklasse B um die Möglichkeit, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren, aber eine Ausweitung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Ebenso ist der B196-Führerschein im Ausland nicht gültig, was für Reisende relevant sein kann.

Voraussetzungen für die Erlangung des B196

Um den B196-Führerschein erwerben zu können, müssen Bewerber mindestens 25 Jahre alt sein und den Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen. Die Fahrerschulung setzt sich aus vier theoretischen und fünf praktischen Einheiten zusammen. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass nur erfahrene Autofahrer die Erweiterung erhalten.

Historische Führerscheinklassen und ihre Bedeutung

Früher war für das Fahren eines 125er Leichtkraftrades eine separate Klasse A1 erforderlich. Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 1. April 1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 ausgestellt wurden, durften bereits solche Fahrzeuge führen. Diese historischen Regelungen gelten weiterhin und ermöglichen es diesen Führerscheininhabern, auch im Ausland 125er zu fahren.

Vergleichbare Regelungen in anderen Ländern

In vielen europäischen Ländern gibt es ähnliche Regelungen, die es Inhabern von Pkw-Führerscheinen ermöglichen, 125er Krafträder zu fahren, allerdings oft mit landesspezifischen Einschränkungen. Beispiele hierfür sind Italien, Belgien, Luxemburg, Norwegen, Frankreich und Österreich. In diesen Ländern können Fahrer mit bestimmten alten oder speziell gekennzeichneten Führerscheinen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls 125er führen, was auf eine gewisse Harmonisierung innerhalb Europas hindeutet, jedoch mit nationalen Besonderheiten.

Der B196-Führerschein stellt eine interessante Option für Autofahrer dar, die das Motorradfahren erleben möchten, ohne sich einer vollständigen Motorrad-Fahrprüfung unterziehen zu müssen. Er bietet eine praktische und kosteneffiziente Möglichkeit, die Mobilität zu erweitern, wobei die Nutzung auf Deutschland beschränkt bleibt. Mit der steigenden Beliebtheit dieses Führerscheins könnten ähnliche Modelle auch in anderen Ländern in Betracht gezogen werden, um die Übergänge zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen flexibler zu gestalten.

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Was ist Führerscheinklasse 3 heute?

Der Führerschein Klasse 3 galt lange als Standard-Führerschein. Der graue oder rosa „Lappen“ der alten Klasse 3 wird ab dem 19. Januar 2022 schrittweise bis spätestens 2033 mit dem neuen EU-Scheckkartenführerschein ersetzt. Heute umfasst der Führerschein die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L sowie T (nur auf Antrag). Welche Fahrzeuge davon gefahren werden dürfen, hängt vom Ausstallungsdatum und Ausstellungsort des alten Führerscheins der Klasse 3 ab.

Was ist Führerscheinklasse 3 heute?
Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?

Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?

Alle Autofahrer, die einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren. Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen haben und Gespanne sogar bis zu zwölf Tonnen, wenn das Zugfahrzeug ein 7,5 Tonner ist. Wer den Führerschein vor dem 1. April 1980 erhalten hat, kann zudem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter fahren – die heutige Klasse A1.

Mit der Führerscheinklasse 4 durften früher kleine Krafträder gefahren werden. Der „Rollerführerschein“ berechtigt heute zum Fahren von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die alte Klasse 4 entspricht heute den Klassen AM, A1, A2, A, B und L. Welche Klassen geführt werden dürfen, bestimmt das Ausstallungsdatum und der Ausstellungsort.

Die Führerscheinklasse 5, der „Landwirtschaftsschein“, berechtigte zum Fahren von Zugmaschinen bis zu 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h. Heute entspricht die Führerscheinklasse 5 der Fahrerlaubnisklasse L. Dazu zählen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h mit oder ohne Anhänger, Traktoren bis zu 32 km/h sowie Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu 60 km/h.

Die Führerscheinklassen 3, 4 und 5 sind in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 nicht mehr gültig. Stattdessen gibt es die Führerscheinklassen der EU-Fahrerlaubnisrichtlinie. Die frühere Führerscheinklasse 3 wurde durch die heutige Klasse B ersetzt, die zum Führen von PKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen berechtigt. Die früheren Führerscheinklassen 4 entspricht heute A1, AM und L; die Führerscheinklasse 5 den neuen Klassen AM und L.

Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf dem neuen Führerschein?

Auf dem neuen Führerschein in der Europäischen Union finden sich verschiedene Zahlen und Buchstaben, die spezifische Informationen über die Fahrerlaubnis des Inhabers vermitteln. Diese Elemente sind standardisiert und ermöglichen eine leichtere Verständigung über Fahrerlaubnisklassen, Beschränkungen und Befristungen innerhalb der EU. Hier ist eine detaillierte Erläuterung der Bedeutungen dieser Zahlen und Buchstaben:

  1. Führerscheinklassen (Spalte 9): Die Buchstaben A bis E stehen für die verschiedenen Fahrzeugklassen, für die der Führerschein gültig ist. Beispielsweise steht „B“ für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, „A“ für Motorräder und „C“ für Lkw.

  2. Ausstellungsdatum (Feld 4a): Das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.

  3. Ablaufdatum (Feld 4b): Das Datum, an dem der Führerschein seine Gültigkeit verliert und erneuert werden muss.

  4. Ausstellende Behörde (Feld 4c): Der Name der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.

  5. Führerscheinnummer (Feld 5): Eine einzigartige Nummer, die jedem Führerscheininhaber zugewiesen wird.

  6. Geburtsdatum (Feld 3): Das Geburtsdatum des Führerscheininhabers.

  7. Vor- und Nachname (Feld 1 und 2): Der vollständige Name des Führerscheininhabers.

  8. Fotografie (Feld 9): Ein aktuelles Foto des Führerscheininhabers.

  9. Unterschrift (Feld 8): Die Unterschrift des Führerscheininhabers.

  10. Beschränkungen (Spalte 12): Hier können spezielle Einschränkungen oder Bedingungen aufgeführt werden, die für die Fahrerlaubnis gelten, wie zum Beispiel die Notwendigkeit, eine Brille zu tragen. Diese sind oft durch Codes dargestellt, die jeweils eine spezifische Beschränkung oder Anforderung angeben.

  11. Zusätzliche Informationen (Spalte 11): In diesem Bereich können zusätzliche Informationen oder Bemerkungen eingetragen sein, die für den Führerschein relevant sind.

  12. Angaben zur Wohnanschrift (nicht immer vorhanden): Einige Länder drucken auch die Wohnanschrift des Führerscheininhabers auf den Führerschein.

Diese Informationen tragen dazu bei, dass der Führerschein nicht nur als Nachweis der Fahrerlaubnis, sondern auch als wichtiges Dokument für die Identifizierung des Inhabers dienen kann. Die Standardisierung über die EU hinweg erleichtert zudem die Anerkennung der Fahrerlaubnisse zwischen den Mitgliedsstaaten.

Was ist Führerscheinklasse 2 heute?

Der alte Führerschein der Klasse 2, umgangssprachlich auch „LKW-Führerschein“, erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Inbegriffen sind auch Züge mit mehr als drei Achsen. Die Fahrerlaubnisklasse 2 entspricht heute den neuen Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, und T. Was mit dem alten Führerschein der Klasse 2 gefahren werden darf, hängt von dem Erteilungsdatum des Führerscheins ab.

Was ist Führerscheinklasse 2 heute?
Wer darf bis 7,5 Tonnen fahren?

Wenn Autofahrer ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, dürfen sie Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Heute muss die Führerscheinklasse C1 erworben werden, um 7,5-Tonner zu fahren.

In Deutschland gibt es fünf Führerscheinklassen mit diversen Unterklassen:

  • Für Krafträder: A, AM, A1, A2
  • Für Pkw: B, BF17, BE, B1 (europäische Führerscheinklasse; in Deutschland durch B abgedeckt)
  • Für Lkw: C, CE, C1, C1E
  • Für Busse: D, DE, D1, D1E
  • Für Land- und Forstwirtschaft: L und T
Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?
Wie heißen die einzelnen Führerscheinklassen?

Die Führerscheinklassen werden durch Buchstaben und teilweise Zahlen gekennzeichnet. Die Klasse B beispielsweise berechtigt zum Führen von PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz. Weitere Führerscheinklassen sind A für Motorräder, C für LKW und CE für LKW mit Anhänger.

Was darf man mit der Führerscheinklasse B alles fahren?
Was darf man mit der Führerscheinklasse B alles fahren?

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz fahren. Außerdem ist das Fahren von leichten Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm erlaubt.

Was kann ich mit einem Führerschein der Klasse L fahren?

Mit der Führerscheinklasse L dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen gefahren werden. Außerdem ist das Fahren von Zugmaschinen mit Anhängern erlaubt, deren zulässiges Gesamtgewicht 25 km/h nicht überschreitet.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A 79.03 und 79.04 fahren?

Die Führerscheinklasse A 79.03 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen. Die Klasse A 79.04 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

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