Mit dem 20. Juni 2025 endet die Ära der klassischen Teilegutachten. Ab diesem Stichtag dürfen Technische Dienste keine neuen Teilegutachten mehr ausstellen. Stattdessen müssen Hersteller für sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugteile eine nationale Teiletypgenehmigung (TTG) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.
Für freie Kfz- und Nfz-Werkstätten bedeutet diese Umstellung, dass bei der Montage von Komponenten wie Bremsen, Fahrwerksteilen, Abgasanlagen oder Beleuchtungssystemen künftig auf die entsprechende TTG geachtet werden muss. Diese Genehmigung ist an einer sechsstelligen KBA-Nummer erkennbar und ersetzt die bisherigen fünfstelligen Kennzeichnungen der Teilegutachten.
Bereits ausgestellte Teilegutachten behalten noch bis zum 19. Juni 2028 ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist dürfen sie nur noch für Einzelabnahmen gemäß § 21 StVZO verwendet werden. Für bereits verbaute Teile mit gültigem Teilegutachten besteht kein Handlungsbedarf; sie behalten ihre Betriebserlaubnis.
Das KBA erhält durch die Einführung der TTG erweiterte Befugnisse, um die Konformität der genehmigten Teile zu überprüfen und gegebenenfalls Genehmigungen zu widerrufen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualitätsstandards für Fahrzeugteile zu verbessern.
Für Werkstätten ist es daher unerlässlich, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und bei der Auswahl von Ersatzteilen auf die entsprechende Teiletypgenehmigung zu achten. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem monatlichen Qualität ist Mehrwert Newsletter und besuchen Sie uns auf Facebook oder Instagram.