Digitale HU-Daten per QR-Code Gesetzgeber schafft neue Abrufmöglichkeit

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Mit dem Verkehrsblatt 6/2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr offiziell eine neue Regelung veröffentlicht, die den digitalen Abruf von HU-Daten aus dem zentralen Fahrzeugregister ermöglicht. Ab sofort können Fahrzeughalter oder beauftragte Personen gemäß § 29 StVZO die relevanten HU-Daten über einen QR-Code digital einsehen – entweder über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) oder per App.

 

Digitale HU-Daten per QR-Code

Der QR-Code enthält eine individualisierte Webadresse mit zufällig generiertem Bestandteil. So ist sichergestellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten erhalten. Die Zieladresse verweist auf einen digitalen HU-Bericht, der alle wesentlichen Informationen nach Anlage VIII der StVZO enthält – jedoch keine personenbezogenen Daten oder vollständigen Fahrzeugdetails aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Generierung oder Fälschung offizieller Dokumente ist somit ausgeschlossen.

Wichtig: Der klassische HU-Bericht auf Papier bleibt weiterhin auf Wunsch des Fahrzeughalters verfügbar. Der neue digitale Weg bietet jedoch eine moderne, sichere und papierlose Ergänzung zum bisherigen Verfahren – insbesondere für Werkstätten und Prüfstützpunkte, die tagtäglich mit der Hauptuntersuchung befasst sind.

Für freie Werkstätten bedeutet das neue Verfahren eine praxisnahe Vereinfachung im Betriebsalltag – zusätzlich zu den Tools, die sie bei Qualität ist Mehrwert an die Hand bekommen. Ob bei der Kundenberatung, der Fahrzeugannahme oder im internen Dokumentationsprozess – der digitale HU-Abruf spart Zeit und sorgt für mehr Transparenz.

Fazit: Mit dem digitalen HU-Zugriff über QR-Code modernisiert der Gesetzgeber ein zentrales Element der Fahrzeugüberwachung – und erleichtert Werkstätten wie Haltern gleichermaßen den Zugang zu wichtigen Prüf-Informationen. Ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Werkstattzukunft – ganz im Sinne von Qualität ist Mehrwert.

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