Die Kfz‑Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz‑GVO), zentral für den freien Kfz‑Aftermarket, wurde nicht nur verlängert, sondern durch digitale Inhalte modernisiert. Der Gesamtverband Autoteile‑Handel (GVA) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) setzen sich dafür ein, dass die Verordnung in einer neuen Fassung den technischen Fortschritt berücksichtigt – von Software bis hin zu fahrzeuggenerierten Daten.
Nur so bleibt die Wahlfreiheit für Millionen Autofahrer bewahrt – Reparaturen und Wartung müssen wettbewerbsfähig und zukunftssicher möglich sein. Aktuell gilt die Kfz‑GVO bis 31. Mai 2028.
Der wettbewerbliche Zugang zu Software, Updates, Fehlercodes und Aktivierungscodes wird ausdrücklich eingefordert. Freie Werkstätten müssen uneingeschränkt auf fahrzeuggenerierte Daten zugreifen dürfen – kein Monopol der Hersteller. Der ZDK warnt: Ohne Anpassung der Kfz‑GVO ist der faire Wettbewerb ebenso gefährdet wie die Werkstattvielfalt und die Mobilitätsfreiheit der Verbraucher.
Die Vor- und Nachteile eines digitalen Servicehefts für freie Werkstätten haben wir für Sie zusammengefasst.
Technologischer Wandel braucht rechtlichen Rahmen
Die Fahrzeugindustrie befindet sich im digitalen Wandel: OTA‑Updates, E‑Fahrzeuge, fahrzeugbasierte Dienste – all das benötigt rechtliche Sicherheit. Die EU‑Kommission evaluiert seit Januar 2024 und führte bis Mai 2025 eine öffentliche Konsultation durch. Ziel für 2026: eine GVO‑Reform, die Reparaturfreiheit mit digitaler Moderne verbindet.
Fazit: Die geplante Neuordnung der Kfz‑GVO ist ein Gewinn für freie Kfz‑Werkstätten: Sie festigt Reparaturfreiheit, gerechten Wettbewerb und sichern Zugang zu digitaler Technik. Fachbetriebe erhalten damit bessere Grundlagen für moderne Diagnosen, Softwarearbeiten und Services auch bei komplexen Fahrzeugen.