Neues Jahr, neue Regeln im Straßenverkehr: Was freie Werkstätten 2025 beachten müssen

Ab 2025 stehen im Straßenverkehr einige Änderungen an, die freie Werkstätten direkt betreffen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU):

Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette müssen 2025 zur HU. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine gelbe Plakette mit Gültigkeit bis 2027. Neuzulassungen erhalten eine braune Plakette, die auf die erste HU im Jahr 2028 hinweist.

Strengere Anforderungen für Winterreifen:

Ab Oktober 2024 sind auf winterlichen Straßen nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol erlaubt. Dieses zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel und erfüllt die strengeren Sicherheitsstandards für den Winterbetrieb. Bereits seit 2018 nicht mehr produzierte „M+S“-Reifen dürfen ab 2025 nicht mehr verwendet werden. Kombinierte Kennzeichnungen, die sowohl das „Alpine“-Symbol als auch das „M+S“-Zeichen tragen, bleiben weiterhin gültig.

Ein weiteres wichtiges Thema für freie Werkstätten ist die verpflichtende E-Rechnung. Ab 2025 müssen Werkstätten in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis spätestens 2028, ab wann alle Rechnungen ausschließlich digital ausgestellt werden müssen. Dies erfordert entsprechende Software, sichere Übertragungswege und digitale Archivierung. Ausführliche Infos finden Sie in unserem Beitrag über die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025.

 

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