OLG Köln bestätigt freien Zugang zu Fahrzeugdaten für freie Werkstätten

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung des Stellantis-Konzerns abgewiesen und damit das Recht unabhängiger Werkstätten auf uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten bestätigt. Dieses Urteil folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2023, die herstellerspezifische Zugangsbeschränkungen als rechtswidrig einstufte.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte das Urteil als “Meilenstein für fairen Wettbewerb” im Reparaturmarkt. ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel betonte, dass Werkstätten nun rechtssicher und umfassend auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen können. Ein freier Datenzugang sei essenziell für die Existenz freier Werkstätten und gewährleiste eine uneingeschränkte Angebotsauswahl für Verbraucher.

Auch Unternehmen wie ATU und Carglass zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung. Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation von ATU, erklärte, dass das Urteil die Bedeutung des ungehinderten Zugangs zu Fahrzeugdaten unterstreiche und unabhängige Reparaturbetriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärke. Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass Deutschland, hob hervor, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern nun im Fokus stehe, um den offenen und wettbewerbsfähigen Kfz-Servicemarkt zum Vorteil der Verbraucher zu fördern.

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Kfz-Branche. Es sichert die wirtschaftliche Zukunft unabhängiger Werkstätten und die Möglichkeit, mit Vertragswerkstätten auf Augenhöhe in den Wettbewerb zu gehen. Für den fairen Wettbewerb in der Fahrzeugreparatur setzt sich seit Jahren auch die Bewegung Right to Repair ein.

 

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