ELV-Verordnung: Neue Pflichten, neue Chancen für Werkstätten

Mit der geplanten End-of-Life Vehicle Regulation (ELV) modernisiert die EU das Altfahrzeugrecht grundlegend. Ab Ende 2025 sollen höhere Recyclingquoten, verbindliche Rezyklatanteile und eine erweiterte Herstellerverantwortung gelten. Für freie Werkstätten und den Teilehandel bedeutet die neuen Anforderungen – aber auch neue Geschäftsmodelle.

Recyclinggerechtes Fahrzeugdesign wird Pflicht

Hersteller müssen künftig bereits bei der Konstruktion sicherstellen, dass Fahrzeuge recyclinggerecht aufgebaut sind. Ziel ist eine Rückgewinnungsquote von 95 Prozent, davon mindestens 85 Prozent durch echtes Recycling. Zusätzlich soll der Kunststoffanteil aus Rezyklaten auf 25 Prozent steigen. Diese Vorgaben betreffen auch die Demontage und Wiederverwendung von Fahrzeugteilen.

Ersatzteilhandel: Erweiterter Markt für Gebrauchtteile

Demontagebetriebe sind künftig verpflichtet, mehr Bauteile auszubauen und verfügbar zu machen – insbesondere solche mit hoher Nachfrage. Für den freien Ersatzteilhandel ergeben sich neue Vermarktungschancen im Bereich Gebraucht- und wiederaufbereiteter Markenteile. Auch die geplante Reparaturklausel der EU wird den Wettbewerb ankurbeln: Designschutz entfällt bei sichtbaren Karosserieteilen, sodass diese auch von freien Anbietern gefertigt werden können.

Werkstätten im Wandel: Prozesse und Qualifikationen anpassen

Freie Werkstätten profitieren vom erweiterten Zugang zu Qualitäts-Teilen aus Demontage oder Remanufacturing. Gleichzeitig entstehen neue Pflichten: Werkstätten mit Demontagegenehmigung müssen künftig zusätzliche Bauteile wie Steuergeräte, Batterien oder Airbags sicher entfernen. Besonders bei E-Fahrzeugen steigen die Anforderungen – Schulungen zur Handhabung von Hochvoltsystemen werden essenziell.

Jetzt aktiv werden: Vorbereitung auf die neuen Anforderungen

Mit der Ratsposition vom Juni 2025 beginnt der finale Gesetzgebungsprozess. Inkrafttreten könnte die Verordnung Ende 2025. Freie Werkstätten und Teilehändler sollten jetzt ihre Prozesse prüfen, Mitarbeitende qualifizieren und sich über Rückverfolgbarkeit und Dokumentation informieren. Wer frühzeitig reagiert, kann sich im Wettbewerb einen klaren Vorteil sichern – und einen aktiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.

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