Das Landgericht München hat BMWverpflichtet, sein Gebührenmodell für Fahrzeugdaten zu ändern. Ein wichtiges Signal für freie Werkstätten und Teilehändler: Technische Informationen müssen fair und diskriminierungsfrei zugänglich sein.
Technische Informationen als Grundlage freier Reparatur
Ohne Zugang zu fahrzeugspezifischen Daten sind Wartung, Diagnose und Reparatur moderner Fahrzeuge kaum möglich. Freie Werkstätten und der Teilehandel benötigen diese Informationen, um Kunden zuverlässig bedienen zu können. Europäische Typgenehmigungsvorschriften schreiben daher seit Jahren vor, dass Hersteller technische Informationen vollständig, diskriminierungsfrei und zu fairen Bedingungen bereitstellen müssen.
Gericht bestätigt Verstöße gegen Typgenehmigungsrecht
BMW hatte Werkstätten bisher nur einen Zugang über nutzungsabhängige Einzelabfragen angeboten. Alternative Zeitmodelle wie Tages- oder Monatszugänge fehlten. Nach Ansicht des Landgerichts München verstößt dieses einseitige Gebührenmodell gegen das europäische Typgenehmigungsrecht. Drei von vier Klagepunkten von GVA und ADPA wurden bestätigt, darunter auch der Vorwurf unangemessener Gebührenstrukturen.
Signalwirkung für den gesamten Aftermarket
Das Urteil gilt als wichtiges Signal für die gesamte Branche: Technische Daten dürfen nicht zur Marktabschottung genutzt werden. Für freie Werkstätten bedeutet dies mehr Rechtssicherheit und bessere Wettbewerbsbedingungen. GVA-Präsident Thomas Vollmar betonte: „Es darf keine Monopole geben. Der freie Wettbewerb wird durch das Urteil gestärkt und weiter von uns verteidigt.“
Ausblick: Regulierung bleibt im Fokus
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber schon jetzt als Präzedenzfall. Gleichzeitig arbeitet die EU-Kommission an neuen Vorgaben für den Zugang zu Fahrzeugdaten. Verbände wie GVA und ADPA fordern klare und faire Regelungen, damit unabhängige Marktteilnehmer auch in Zukunft ihre Rolle im Kfz-Aftermarket sichern können.




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