Freie Werkstätten müssen bestimmte Vorschriften und Gesetze für die Mitarbeiter im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Die sogenannte Aushangpflicht umfasst verschiedene Regelungen, die regelmäßig aktualisiert und für alle Mitarbeiter leicht einsehbar sein müssen.
Jeder Kfz- und Nfz-Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern bestimmte Vorschriften und Gesetze im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für kleine als auch für große Betriebe. Durch die Einhaltung dieser Aushangpflichten wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter über ihre Rechte und die geltenden Vorschriften informiert sind, was zur Sicherheit und zum Schutz am Arbeitsplatz beiträgt.
Zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehören unter anderem die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), das Jugendschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz. Diese Gesetze müssen in ihrer jeweils aktuellen Fassung ausgehängt werden. Es empfiehlt sich, die Aushänge einmal jährlich zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten erfolgt in der Regel durch das Gewerbeaufsichtsamt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
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In unserem Beitrag über relevante Gerichtsurteile für Werkstätten haben wir einige wichtige Urteile zusammengefasst und geben Tipps für Werkstattbetreiber.