Reparaturkosten-Übernahme: ZDK empfiehlt neues Formular aufgrund mehrerer BGH-Urteile

Mit dem neuen Formular für die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) schützen sich freie Werkstätten vor Rechnungskürzungen

 Bei der Reparatur eines Unfallschadens kann es zu Konflikten kommen, wenn die Versicherung Einwände gegen die Werkstattrechnung erhebt. Das sogenannte Werkstatt-Risiko bedeutet, dass der Unfallverursacher verpflichtet ist, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn die Rechnung (vermeintlich) überhöht ist – das Risiko liegt hier beim Unfallverursacher. In der Praxis bedeutet das, dass im Falle eines Rechtsstreits freie Werkstätten theoretisch die Möglichkeit haben, bei Nichtzahlung die Kostenübernahme einzuklagen. An dieser Regelung ändert sich auch nach der aktuellen Rechtsprechung nichts.

Das ist neu: Das neue Formular zur Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) ist als Zahlungsanweisung konzipiert. Damit gibt der Werkstatt-Kunde mit seiner Unterschrift die Anweisung an seine Versicherung, den Rechnungsbetrag direkt an die Werkstatt zu überweisen. So vermeiden Werkstätten, dass die Zahlung der Versicherung zunächst beim Fahrzeugbesitzer landet, der diese dann wiederum „weiterreichen“ muss – was zu Konflikten führen kann.

Hintergrund für die Änderung des Formulars ist die Neuverteilung der Risiken aufgrund der BGH-Urteile. Denn die bislang vom Kunden unterzeichnete Abtretung bedeutet, dass die Versicherung im eigenen Namen die Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen muss. Aufgrund der neuen Rechtsprechung müssten sich Werkstätten im Falle von Einwänden gegen diese wehren und im Streitfall die Beweislast tragen.

Aufgrund der Änderung der Rechtslage empfehlen ZDK und ZKF daher freien Werkstätten die Verwendung des neuen Formulars.

Erhältlich ist das Formular unter anderem im Krafthand-Shop.

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