Fahrerlaubnis · Wissenswertes

Führerschein-Umtausch: Fristen, Ablauf und was der alte Führerschein abdeckt

Alle Papier- und frühen Kartenführerscheine müssen gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden. Welche Frist gilt, richtet sich beim Papierführerschein nach dem Geburtsjahr, beim Kartenführerschein nach dem Ausstellungsjahr.

Fristen für Papierführerscheine (vor 1999)

Maßgeblich ist das Geburtsjahr des Inhabers.

GeburtsjahrUmtausch bisStatus
vor 195319.01.2033offen
1953 – 195819.01.2022abgelaufen
1959 – 196419.01.2023abgelaufen
1965 – 197019.01.2024abgelaufen
1971 oder später19.01.2025abgelaufen

Fristen für Kartenführerscheine (1999 bis 2013)

Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr, nicht das Geburtsjahr. Es steht auf der Vorderseite in Feld 4a.

AusstellungsjahrUmtausch bisStatus
1999 – 200119.01.2026abgelaufen
2002 – 200419.01.2027offen
2005 – 200719.01.2028offen
200819.01.2029offen
200919.01.2030offen
201019.01.2031offen
201119.01.2032offen
2012 – 18.01.201319.01.2033offen

Stand 28.08.2026: Die als abgelaufen markierten Fristen sind vorbei. Wer noch nicht getauscht hat, fährt mit einem ungültigen Dokument – die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, aber das Dokument nicht. Ein Verwarnungsgeld ist möglich. Der Umtausch ist jederzeit nachholbar.

Was der alte Führerschein Klasse 3 heute abdeckt

Die alte Klasse 3 ist deutlich umfangreicher als die heutige Klasse B. Beim Umtausch werden in der Regel eingetragen:

Zusätzlich können Schlüsselzahlen für Sonderfälle eingetragen werden, etwa für Züge über 7.500 kg im Rahmen der alten Berechtigung. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Erteilungsdatum und steht verbindlich auf dem neuen Dokument.

Wichtig: Der Umtausch darf keine Berechtigung entziehen, die Sie hatten. Wenn nach dem Umtausch eine Klasse fehlt, die Ihnen zustand, ist das ein Fall für die Fahrerlaubnisbehörde – nicht für Stillschweigen.

Ablauf und Unterlagen

Eine ärztliche Untersuchung oder Prüfung ist für den reinen Umtausch der Pkw-Klassen nicht erforderlich. Anders bei den Lkw- und Busklassen C, CE, D und DE: Diese sind befristet und verlangen zur Verlängerung eine ärztliche Untersuchung.

Häufige Fragen

Nein. Der Umtausch ist ein Dokumententausch und darf keine bestehende Berechtigung entziehen. Fehlt nach dem Umtausch eine Klasse, die Ihnen zustand, wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, das Dokument ist jedoch nicht mehr gültig. Bei einer Kontrolle ist ein Verwarnungsgeld möglich. Der Umtausch kann jederzeit nachgeholt werden.

Das Ausstellungsjahr, nicht das Geburtsjahr. Es steht auf der Vorderseite in Feld 4a.

Für den Umtausch der Pkw-Klassen nicht. Die Klassen C, CE, D und DE sind befristet; für ihre Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Ja. Der EU-Kartenführerschein wird auf 15 Jahre ausgestellt. Danach ist erneut ein Dokumententausch nötig – ohne Prüfung und ohne Untersuchung bei den Pkw-Klassen.

Die Gebühr liegt im niedrigen zweistelligen Bereich; hinzu kommen Kosten für Passfoto und gegebenenfalls die Karteikartenabschrift. Die genaue Höhe nennt die zuständige Behörde.

Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Fristen und Gebühren bitte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bestätigen lassen.