Startseite » Alle Führerscheinklassen 2024: Ein Überblick
Krafträder | Pkw | Kraftfahrzeuge | Kfz + Personenbeförderung | Zug- & Arbeitsmaschinen |
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Klasse AM | Klasse B1 | Klasse C1 | Klasse D1 | Klasse L |
Klasse A | Klasse B | Klasse C | Klasse D | Klasse T |
Klasse A1 | Klasse BE/96 | Klasse CE | Klasse D1E | |
Klasse A2 | Klasse C1E | Klasse DE |
Vor 1999 existierten in Deutschland fünf Führerscheinklassen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins wurden zunächst sieben neue Klassen hinzugefügt, die später um acht weitere Unterklassen ergänzt wurden. Seit der letzten EU-Führerscheinreform 2013 lassen sich die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen gut alphabetisch einordnen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt alle relevanten Anforderungen für eine gültige Fahrerlaubnis und die unterschiedlichen Führerscheinklassen.
Seit 1999 gibt es die heutige Struktur der Führerscheinklassen. Die damalige Umstellung von den alten Klassen 1 bis 5 auf neue, durch Buchstaben gekennzeichnete Klassen, legte fest, welche Fahrerlaubnis für welche Fahrzeugtypen erforderlich ist. 2006 standardisierte die Europäische Union die Führerscheinklassen in ganz Europa gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG.
Die Kategorien sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) mit spezifischen Richtlinien verankert, die definieren, unter welchen Bedingungen eine Person bestimmte Fahrzeuge führen darf. Zu diesen Bedingungen gehören persönliche Kriterien wie das Alter des Fahrers, aber auch Fahrzeugmerkmale wie Größe, zulässige Gesamtmasse oder Maximalgeschwindigkeit.
In Deutschland gibt es derzeit 16 verschiedene Fahrerlaubnisklassen, beispielsweise für Pkw, Lkw oder Motorräder. Hier bieten wir eine Übersicht und alle wichtigen Details zu den unterschiedlichen Führerscheinklassen. Entdecke die Bedeutung hinter den Klassifizierungen wie A1 oder C1 und welche Fahrerlaubnis du benötigst, um beispielsweise ein Wohnmobil oder ein Motorrad zu steuern.
Die Einteilung der Führerscheinklassen erfolgt in zwei Stufen: Die Hauptklassen werden durch die Buchstaben A bis D repräsentiert und unterteilen sich weiter in vier Unterklassen.
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Außerdem dürfen Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden.
Mit der Führerscheinklasse C darf man Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren. Dazu gehören auch Lastkraftwagen und Sattelzüge.
Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht der heutigen Führerscheinklasse B. Damit darf man Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse F darf man Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Sonderfahrzeuge wie Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren.
Die Führerscheinklasse 4 wurde früher auch als „Rollerführerschein“ bezeichnet. Die Führerscheinklasse 4 gibt es seit 1999 nicht mehr. Die Führerscheinklasse 4 entspricht heute mindestens der neuen Klasse AM, die das Fahren von Kleinkrafträder mit zwei und drei Rädern sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern erlaubt. Außerdem schließt der Führerschein der Klasse 4 die neue Klasse L mit ein und befähigt zum Fahren von Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Die Zahl 171 auf dem Führerschein ist eine Schlüsselziffer, die auf der Rückseite des Führerscheins angegeben wird. Sie berechtigt zum Fahren von Bussen nur ohne Fahrgäste.
Die Schlüsselziffer 174 auf dem Führerschein bezieht sich auf die Klasse L und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Die Schlüsselziffer 175 auf dem Führerschein bezieht sich auf die Klasse L und berechtigt zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h beziehungsweise einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Ja, mit der Führerscheinklasse B darf man auch einen Roller oder ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
Die Führerscheinklasse B1 berechtigt zum Führen von vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von max. 15 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. In Deutschland benötigt man für diese Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse B.
Die Führerscheinklasse CE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Die Führerscheinklasse T ist eine Sonderklasse und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Der alte Führerschein der Klasse 3 wurde durch den EU-Führerschein ersetzt und ist nun in den Klassen B und BE integriert.
Die Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Die Zahl 79.06 auf dem Führerschein ist eine Schlüsselzahl, die auf der Rückseite des Führerscheins angegeben wird. Sie berechtigt zum Fahren von Gespannen der Klasse BE mit einem Anhänger von über 3,5 t.
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