Neue EU-Richtlinien für Fahrerassistenzsysteme

Fahrerassistenzsysteme (FAS) sind aus modernen Fahrzeugen nicht mehr wegzudenken. Sie sollen Autofahrer:innen unterstützen und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen, deshalb hat die EU mit gesetzlichen Regelungen für verpflichtende Assistenzsysteme reagiert. Für neu entwickelte Fahrzeuge gilt bereits seit Juli 2022 eine Pflicht für verschiedene FAS. Ab dem 7. Juli 2024 führt die EU nun eine Pflicht für Fahrerassistenzsysteme bei Neuwagen ein. Was bedeutet das für freie Werkstätten? Wir geben einen Überblick.

Verpflichtende Fahrerassistenzsysteme in der EU für Neuwagen ab dem 07. Juli 2024

Verpflichtende Fahrerassistenzsysteme in der EU
  • Notbremsassistent: Überwacht Abstand, Beschleunigung, Lenkwinkel und Pedalstellung.
  • Notbremslicht (adaptives Bremslicht): Alle roten und gelben Rückleuchten müssen bei Vollbremsungen ab 50 km/h aufleuchten.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Lenkt aktiv gegen, wenn das Fahrzeug die eigene Spur verlässt und eine Kollision droht.
  • Geschwindigkeitsassistent: Erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt Fahrer:innen optisch und akustisch bei Überschreitung.
  • Rückfahrassistent: Hilft dabei, andere Verkehrsteilnehmer:innen hinter dem Fahrzeug besser zu erkennen.
  • Reifendrucküberwachung: Informiert via Displayanzeige über den vorhandenen Reifendruck.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Müdigkeitserkennung durch optische und akustische Warnungen.
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre: Standardisierte Schnittstelle, die den Einbau eines Kontrollgeräts ermöglicht.
  • Unfalldatenspeicher (Blackbox): Event Data Recorder (EDR), welcher bei einem Unfall Daten wie Geschwindigkeit und Verzögerung aufzeichnet.
  • Aktiver Spurhalteassistent: Ist Pflicht ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h.
  • Kopfaufprallschutz: Soll den Unfallschutz für Fußgänger:innen und Radfaher:innen verbessern. In Bereichen, in denen bei einem Unfall in der Regel der Kopfaufprall stattfindet (z. b. Fahrzeugfront und Windschutzscheibe), werden die Anforderungen bei Crashtests verschärft.
Die intelligenten Fahrerassistenzsysteme in Fahrzeugen

Die intelligenten Fahrerassistenzsysteme in Fahrzeugen werden ständig von den Herstellern weiterentwickelt und es kommen immer wieder neue hinzu – perspektivisch sind Fahrerassistenzsysteme die Vorstufe zum autonomen Fahren. Für Werkstätten sind die fortlaufenden Neuerungen eine Herausforderung, denn die FAS werden nicht nur mehr in der Anzahl, sondern auch immer komplexer und finden sich mittlerweile in sämtlichen Fahrzeugtypen.

Detaillierte Informationen zu allen gängigen Fahrerassistenzsystemen gibt es bei mein-autolexikon.de.

Tipps freie Werkstätten

  • Bei vielen anderen Tätigkeiten ist es Usus, sich nicht unbedingt Schritt für Schritt an die Reparaturanleitung der Hersteller zu halten, um zu einem sicheren und korrekten Ergebnis zu kommen. Bei FAS sollten Sie es sehr genau nehmen und in jedem Fall herstellerkonform arbeiten, um sich rechtlich abzusichern. Hierbei handelt es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten, deswegen sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, wenn Sie sich an die Herstellervorgaben halten. Kommt es zum Beispiel nach der Kalibrierung einer Kamera zum Unfall, ist ein Nachweis der fachgerechten Kalibrierung wichtig.
  • Werden bei der Wartung in der Werkstatt Fehlereinträge ausgelesen, die bisher nicht zu einem spürbaren Mangel geführt haben, müssen diese unbedingt ernst genommen werden. Aufgrund der zunehmend sicherheitsrelevanten Funktion der FAS ist es entscheidend, Mängel rechtzeitig zu erkennen, zumal Fahrer:innen sich auf die Assistenzsysteme verlassen. Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass die Werkstatt einen Mangel nicht korrekt behoben hat, ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  • Sichern Sie sich den Zugang via Diagnosegerät zu allen relevanten Daten, um Ihren Kunden einen lückenlosen Service rund um FAS anbieten zu können. Freie Werkstätten benötigen ab dem April 2024 ein SERMA-Zertifikat, um uneingeschränkten Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten der Fahrzeuge zu erhalten. Qualität ist Mehrwert Qualitätsthese: Diagnosegeräte ermöglichen die schnelle Fehlerdiagnose.
  • Auch für Nutzfahrzeuge gelten die neuen EU-Bestimmungen zu den Fahrerassistenzsystemen. Lkw müssen bereits seit 2015 mit automatischen Notbremsassistenten und Spurhaltewarnsystemen ausgerüstet sein und im Nfz-Bereich wachsen die Herausforderungen an freie Werkstätten ebenfalls stetig. Eine Unterstützung für Wartung und Reparatur von Lkw und Bussen bietet ZF Aftermarket mit Ersatzteilen im Bereich Sensoren für Nutzfahrzeuganwendungen.
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