AU-Richtlinie: Partikelmessung für Euro-6/VI-Fahrzeuge

Seit Juli 2023 wird bei der Abgasuntersuchung (AU) für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge die Partikelmessung angewendet. Zuvor wurde mit dem Trübungsmessverfahren der Trübungswert im Abgas von Dieselfahrzeugen gemessen. Seit Juli 2023 reicht das für Fahrzeuge ab der Emissionsklasse Euro-6/VI nicht mehr aus: Das Partikelmessverfahren ist verpflichtend. Bei älteren Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen wird weiterhin die Trübung gemessen.

 

Warum wurde die Partikelmessung eingeführt?

Die im Juli 2023 eingeführte Partikelmessung gilt als ein deutlich verbessertes Verfahren, um das Abgasverhalten von Fahrzeugen zu beurteilen. Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) in der Euro 6/VI Klasse verfügen über einen Partikelfilter. Mit der neuen Prüfmethode kann im Rahmen der AU bestimmt werden, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Die Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN) trägt dazu bei, Mängel schneller zu erkennen und die Qualität der Abgasuntersuchung weiter zu erhöhen. Um die Emissionen von Fahrzeugen einzuschränken und so die Schadstoffbelastung in der Luft, insbesondere in Städten, zu verringern, muss die Einhaltung von Grenzwerten gewährleistet sein. Durch gesetzliche Vorgaben soll die Einhaltung der Messwerte gesichert werden.

 

Darum lohnt sich die Anschaffung der PN-Messgeräte für freie Werkstätten

Für freie Werkstätten bedeutet die neue Richtlinie zunächst eine Investition in neues Equipment, um die PN-Prüfung durchführen zu können. Auch die Kalibrierung der Messtechnik verursacht Folgekosten. Um aber auf dem Laufenden zu bleiben, ist es für Werkstattbetreiber unerlässlich, solche Entwicklungen mitzugehen. Mithilfe der Messgeräte lassen sich auch bei modernsten Fahrzeugen Schäden sowie Verschleiß an Dieselpartikelfiltern und Abgasnachbehandlungssystemen zuverlässig erkennen. Dadurch verbessert sich die Qualität der AU, da Fahrzeuge mit defekten Filtersystemen besser erkannt werden. Eine Kombination mit der Auswertung des On-Board-Diagnose-Systems (OBD) hilft dabei, Fehlfunktionen zu erkennen und Defekte wie auch Manipulationen sicher nachzuweisen. Jedoch ist häufig kein Fehlereintrag vorhanden, obwohl die Messwerte der AU einen deutlich zu hohen Partikelausstoß melden. Deshalb können sich Werkstätten bei der Messung nicht auf den Partikelsensor der OBD verlassen. Empfohlen wird eine Kombination aus OBD-Prüfung und Endrohrmessung. Unser Tipp: Mit einer automatischen HU-Erinnerung investieren freie Werkstätten in erfolgreiche Kundenbindung.

 

Wie geht es weiter?

Die ersten Monate nach Einführung der neuen AU-Richtlinie zur Partikelmessung haben gezeigt, dass diese Maßnahme ihre Berechtigung hat, denn einige Fahrzeugmodelle zeigen seit der Einführung eine überdurchschnittliche AU-Durchfallquote. Der TÜV zieht bislang eine positive Bilanz, denn Fahrzeuge mit zu hohen Schadstoffemissionen können nun zuverlässig ermittelt werden – damit ist die Wirksamkeit des neuen Verfahrens unter Beweis gestellt. Deshalb steht der Plan im Raum, die Partikelmessung zukünftig auf weitere Emissionsklassen auszuweiten.

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