Es ist in aller Munde: Aber was müssen Sie als Werkstatt und Arbeitgeber wegen Coronavirus jetzt beachten? Wir informieren kurz und knapp:
Grundsätzlich sollten Sie als Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über Risiken informieren und dabei unterstützen sich vor der Gefahr zu schützen. Allerdings ist das beim Coronavirus nichts anderes, als bei allen anderen Risiken, denen Ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind, auch. Das Corona-Virus ist also ein Bestandteil der Pflicht, die Sie im Bereich Arbeitsschutz als Arbeitgeber haben. Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus sind in erster Linie die Bereitstellung von geeigneten Hygiene- und möglicherweise Desinfektions-Produkten. Grundsätzlich reicht die gründliche und häufige Handwäsche mit Seife. Sicherlich kann es aber jetzt nichts schaden, wenn Sie Ihren Mitarbeitern überdies Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Zur Information Ihrer Mitarbeiter eignet sich die Seite des Robert-Koch-Instituts im besonderen Maße: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Was sollte man tun, wenn ein Mitarbeiter Verdacht auf das Corona-Virus hat?
Grundsätzlich gilt bei Verdacht auf die Erkrankung am Corona-Virus: Nehmen Sie Kontakt zum Gesundheitsamt auf. Das Gesundheitsamt koordiniert die Maßnehmen und unterstützt Sie mit Informationen und Handlungsempfehlungen.
Können Mitarbeiter wegen Angst vor dem Coronavirus zu Hause bleiben?
Grundsätzlich nein. Bleibt ein Mitarbeiter ohne Krankmeldung der Arbeit fern, können Sie diesen abmahnen und im Wiederholungsfall auch kündigen.
Dürfen Mitarbeiter zuhause bleiben, weil Schulen geschlossen haben?
Nein. Auch wenn Schulen oder Kindergarten geschlossen haben, müssen Ihre Mitarbeiter sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Sie dürfen nicht einfach zuhause bleiben.
Sollten Mitarbeiter in Quarantäne kommen, wer bezahlt dann das Gehalt?
Keine Sorge! Sollten Mitarbeiter von Ihnen unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie den Lohn nicht bezahlen. Der Mitarbeiter erhält jedoch vom Staat eine Entschädigungszahlung.
Die müssen Sie zwar auszahlen, also vorstrecken, Sie bekommen sie aber vom zuständigen Gesundheitsamt zurück.