Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenBeim Verkauf eines Kfz oder Sprinter gilt es als Unternehmen Vorsicht walten zu lassen. Sichern Sie sich mit dem Kaufvertrag für Pkw immer gegen alle Eventualitäten ab. Denn auch wenn Sie nicht gewerblich mit Autos handeln, sondern einfach ein Firmen-Kfz verkaufen, dürfen Sie beim Verkauf des Kfz an eine Privatperson die Sachmangelhaftung nicht wirksam ausschließen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie ein Firmenfahrzeug an eine Privatperson verkaufen, sind Sie quasi mit einem Autohändler gleichgestellt. Der einzige Unterschied: Sie können im Kaufvertrag fürs Auto die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren.