Eine geplante Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) könnte gravierende Folgen für den Ablauf der HU in freien Werkstätten sein. Der Wegfall der sogenannten „Mängelschleife“ hätte unter anderem eine Erhöhung der TÜV-Kosten zur Folge.
Für viele Autofahrer ist der HU-Service freier Werkstätten ein gern genutztes Angebot: Viele Betriebe bieten ihren Kunden meist an mehreren Wochentagen Termine für HU sowie AU an. Das hat für die Kunden den Vorteil, dass vom Prüfer festgestellte Mängel noch am gleichen Tag in der Werkstatt behoben werden können, sodass die Hauptuntersuchung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Das spart Zeit und den Aufwand sowie die Kosten für einen Termin zur Nachprüfung. Die geplante Neuerung der StVZO schließt eine solche Mängelschleife aus. Somit wäre in jedem Fall eine Nachprüfung nötig, die mit Mehraufwand für Werkstätten und Fahrzeughalter sowie steigenden TÜV-Kosten einherginge.
Mehrkosten für den TÜV ab 2024?
Die Hauptuntersuchung war auch Thema beim Qualität ist Mehrwert Werkstatt-Stammtisch im April 2024. Für Werkstätten ist demnach die HU vor allem ein Service, der der Kundenbindung dient – finanziell ist die Hauptuntersuchung für die Teilnehmenden weitestgehend ein durchlaufender Posten. Sollte die Änderung der StVZO wie geplant in Kraft treten, könnten freie Werkstätten ihren Kunden nur noch die Vorab-Prüfung anbieten, um eventuelle Mängel bereits im Vorfeld zu beseitigen. Hier zeigt die Erfahrung der Stammtisch-Teilnehmer jedoch, dass sich oft im Vorfeld nicht einschätzen lässt, was bei der Prüfung eventuell durchgeht und was nicht. Bislang konnte in solchen Fällen das Fahrzeug zunächst vorgeführt und Mängel dann ggf. kurzfristig beseitigt werden – dieser Vorteil würde zukünftig entfallen.
Mehr Infos gibt es im ausführlichen Bericht zum Werkstatt-Stammtisch.